• Geregelte Abwicklung der BKK für Heilberufe



    Geordnete Abwicklung: Unterstützung aus dem BKK System – lückenloser Versicherungsschutz gewährleistet
    Heute gab das Bundesversicherungsamt bekannt, dass die BKK für Heilberufe zum 31.12.2011 geschlossen wird. Trotz Fusionsbereitschaft einiger BKK und zugesagten Finanzhilfen aus dem BKK System scheiterte eine Rettungsfusion an einem hohen, dauerhaften Strukturdefizit, das ein Fusionspartner allein nicht tragen konnte. Schlussendlich blieb nur die Verteilung des Defizits auf eine Vielzahl von Krankenkassen. Hierfür hat der Gesetzgeber das Mittel der Kassenschließung geschaffen. Die Versicherten haben in diesem Fall ein freies Wahlrecht, sich eine neue Krankenkasse zu suchen. Für einen reibungslosen Übergang ohne Nachteile für die Versicherten hat die abwickelnde BKK für Heilberufe mit Unterstützung der Betriebskrankenkassen zu sorgen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des BKK Haftungsverbundes.

    Unterstützung aus dem BKK System für eine geordnete Abwicklung


    Damit die geordnete Abwicklung der Kasse reibungslos läuft, stehen diverse Fachleute aus dem BKK System bereit. So können sich Versicherte
    beispielsweise via Hotline informieren. Unterstützung gibt es auch für die Leistungserbringer, von A wie Apotheke
    bis Z wie Zahnlabor, von Experten aus den BKK Verbänden. Darüber hinaus werden Spezialisten aus anderen Betriebskrankenkassen die BKK für Heilberufe unterstützen. Besonders in spezifischen Bereichen wie z. B. der ambulanten Pflege sowie bei der Sicherstellung der Weiterführung der Versorgung beim Kassenwechsel: vom Krankengeld bis zur Belieferung mit Heil- und Hilfsmitteln.

    Versicherungsschutz ist abgesichert: Wahlrecht ausüben!


    Gesetzlich geregelt ist, dass für Mitglieder dieser Krankenkasse und ihren beitragsfrei mitversicherten Familienangehörigen der Versicherungsschutz lückenlos gewährleistet ist. Jedoch muss dafür das Wahlrecht so schnell wie möglich ausgeübt werden. Heinz Kaltenbach, Geschäftsführer des BKK Bundesverbandes: "Unser Ratschlag an die Versicherten der BKK für Heilberufe: Kümmern Sie sich am besten gleich, nachdem Sie die
    Post von Ihrer Kasse erhalten haben, um ihren Versicherungsschutz!

    Sobald die von Ihnen gewählte Krankenkasse Sie als neuen Versicherten in ihre EDV-Systeme aufgenommen hat

    , wird die Belieferung mit der neuen Krankenversicherungskarte ausgelöst. Damit sind Sie auf der sicheren Seite. Denn vom ersten Tag in der neuen Krankenkasse, besteht Anspruch auf den gesamten Leistungskatalog.“ Fragen und Antworten zum Kassenwechsel, eine Aufstellung aller wählbaren gesetzlichen Krankenkassen sowie Hotline-Nummern für Nachfragen der Versicherten gibt es unter www.bkk.de/Kassenschliessung.

    Vergütung medizinischer Leistungen ist abgesichert


    Bis zum letzten Tag ihres Bestehens wird die BKK für Heilberufe für die Verpflichtungen einstehen. Aber auch nach der Schließung werden die Rechnungen für die bis zum Schließungstag erbrachten medizinischen Leistungen bezahlt. Dafür steht die Gemeinschaft aller Betriebskrankenkassen ein. Dies ist rechtlich verbindlich im Sozialgesetzbuch V geregelt. Detaillierte Informationen für Leistungserbringer gibt es unter www.bkk.de/Leistungserbringer.