1. Benötige Info bzgl. Rechnung f.Privatpatienten # 1
    potter

    Benötige Info bzgl. Rechnung f.Privatpatienten

    Erst einmal guten Morgen an das Forum,

    ich bin durch Suche bzgl Privat-Patientenabrechnung hier gelandet

    Kurze Info zu meiner Person: Ich bin staatlich anerkannte Masseurin, hab Jahre in Kliniken und Praxen gearbeitet und nun nach der Geburt meiner Kinder wieder angefangen so nebenbei als Selbständige Hausbesuche zu machen. (nur so im 400 € Bereich)

    Meine Frage an das Forum: Kann ich auch Privatrezepte annehmen? Ist es richtig, dass ich z. Bsp. einfach eine Rechnung schreiben könnte über 6 Massagen inkl. Hausbesuch für je 24,70€ (nur als Beispiel) und mein Patient (in diesem Fall Lehrer) einfach diese Rechnung einreicht und schaut was er dann wieder bekommt?
    Wo kann ich nachlesen, welche Gebühren aktuell sind und auch die Beihilfe z. Bsp. trägt?

    Freue mich auf eure Antworten
    LG Katrin
    Geändert von potter (27.02.2014 um 13:01 Uhr)

  2. Benötige Info bzgl. Rechnung f.Privatpatienten # 2
    JürgenK
    Hallo Katrin,
    Du solltest natürlich auch vorher ein paar Sachen beachten:
    Wenn Du in Deiner Wohnung oder Deinem Haus behandeln willst, mußt Du einen Nutzungsänderungsantrag bei Deinem örtlichen Bauamt stellen.
    Dann auch noch auf folgendes achten:
    *Steuernummer vom Finanzamt
    *Anmeldung bei der BGW
    *Berufshaftpflicht
    *Krankenversicherung (Beitragshöhe erfragen oder ob Du nix zusätzlich zahlen mußt)
    *gesetzliche Rentenversicherung bei der BfA-jetzt DRV Bund (auch hier erfragen ob und wieviel)
    *Gesundheitsamt (in einigen Bundesländern)
    Sonst kannst Du loslegen es sollte immer vor der ersten Behandlung eine Honorarvereinbarung schriftlich gemacht werden.
    MfG
    JürgenK
    PS: lass bitte dieses staatl. anerkannt weg, das ist doppelt gemoppelt. Die Berufsbezeichnung Masseurin ist gesetzl. geschützt und setzt die staatl. Anerkennung voraus
    Geändert von JürgenK (27.02.2014 um 15:36 Uhr)

  3. Benötige Info bzgl. Rechnung f.Privatpatienten # 3
    potter
    Vielen Dank Jürgen,

    ich habe allerdings nicht vor bei mir im Haus zu massieren, sondern möchte mich nur auf Hausbesuche konzentrieren (damit ich den niedergelassenen Praxen keine Konkurrenz mache - selten werden Hausbesuche auf Rezept abgerechnet)
    Da ich über meinen Mann gesetzlich mitversichert bin - möchte ich auch nicht mehr als ca. 400 € im Monat nebenbei verdienen (vielleicht mal mehr, wenn die Kinder größer sind) damit ich mich nicht selber Krankenversichern muss. Berufshaftpflicht und BGW weiß ich nicht, ob das in diesem "kleinen" Rahmen von ein paar Hausbesuchen pro Woche überhaupt nötig ist.
    Meine Frage war jetzt speziell bei Rezepten von Privatpatienten (in meinem Fall ein Lehrer) was ich dabei beachten muss.
    Mein staatl. anerk. schreibe ich halt gerne auf meine Quittungen u so, da ich persönlich schon noch einen Unterschied mache zwischen "Wellnessmasseure/Therapeuten, Sport u Gesundheitsmasseure/Therapeuten" (Lomi-Lomi...) und eben staatl. anerk. Masseuren - außerdem habe ich über die Jahre festgestellt, dass doch sehr vielen Patienten der Unterschied nicht bekannt ist und in vielen Praxen leider gar keine "richtigen" Masseure mehr tätig sind. (soll allerdings nicht heißen, dass die dort nicht genauso gut arbeiten u. massieren)
    Lg
    Katrin

  4. Benötige Info bzgl. Rechnung f.Privatpatienten # 4
    JürgenK
    Hallo Katrin,
    >>.. Berufshaftpflicht und BGW weiß ich nicht, ob das in diesem "kleinen" Rahmen von ein paar Hausbesuchen pro Woche überhaupt nötig ist. <<
    BGW ist Pflicht.
    Berufshaftpflicht ist natürlich freiwillig; aber wenn Du aus eigener Tasche die Schäden, die bei einem Pati vor, während und nach der Behandlung auftreten können, bezahlen willst ...dann prost Mahlzeit...
    Du scheinst das ganze nicht so ernst zu nehmen....aber jeder so wie er möchte.
    Für PKV ten gibt es keine Preislisten, hier kalkuliert jeder so wie er es braucht. Beihilfe ist für uns Freiberufler ein "Fremdwort" . Denn die Beihilfe ist, wie das Wort sich schon selbst erklärt, eine Beihilfe zur Krankenversicherung wie bei normalen AN die Zuschüsse zur Krankenversicherung.
    JürgenK

  5. Benötige Info bzgl. Rechnung f.Privatpatienten # 5
    APM
    Hallo Katrin,
    die Beihilfepreise sind seit fast 20 Jahren unverändert bei 13,80 Euro für Massage.
    Hausbesuch 9,20 Euro Beihilfe + 0,30 Euro Kilometergeld (beides wird von der Beihilfe und den privaten KV nur bei ärztlich verodrdnetem Hausbesuch erstattet)
    Du musst selbst entscheiden, was Dir Deine Zeit wert ist.
    Infos über die (seit fast 20 Jahren) "aktuellen" Beihilfesätze findest Du auf der Konkurrenzseite www.physio.de
    Natürlich kannst Du Privatpatienten behandeln - wo immer Du es möchtest, bzw. wo immer die Patienten es möchten. Zur Not auch auf der grünen Wiese...
    Und natürlich kannst Du auch Rechnungen an Privatpatienten für Deine Behandlungen schreiben.
    Gruß von Susan

  6. Benötige Info bzgl. Rechnung f.Privatpatienten # 6
    heziabdalla
    Hallo zusammen,
    ganz raus aus der Berufshaftpflicht etc. bist du, wenn du dich als Wellness Masseur anmeldest. Dann bist du auch nicht mehr an Sätze gebunden sondern kannst deine eigenen Preisliste aufstellen. Die meisten Wellness M. nehmen ca 30 -40 Euro für 30 Minuten! Eine Überlegung wert.

  7. Benötige Info bzgl. Rechnung f.Privatpatienten # 7
    JürgenK
    Hallo heziabdalla,
    >>...Dann bist du auch nicht mehr an Sätze gebunden sondern kannst deine eigenen Preisliste aufstellen....<<
    Das bist Du auch nicht, wenn Du eine private ambulante Tätigkeit als Physio machst. Auch dann sollte man tunlichst seine eigenen Sätze kalkulieren und benutzen. Keine Berufshaftpflicht ist ein sehr gefährliches Unterfangen
    MfG
    JürgenK
    Geändert von JürgenK (23.03.2014 um 14:32 Uhr)

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