1. Sicherstellungspflicht? §2 Hausbesuche # 1
    arya

    Sicherstellungspflicht? §2 Hausbesuche

    Hallo,ich bin neu hier und brauche dringend Hilfe.Ich bekomme immer mehr Anfragen von
    Patienten für Hausbesuche.Darf ich denn überhaupt als allein arbeitende Physiotherapeutin
    die Praxis für Hausbesuche verlassen?Habe den §2 gelesen in dem steht,daß der leitende Physio-
    Therapeut GANZTÄGIG ?? in der Praxis anwesend sein muß.Dürfte ich also überhaupt weg?Und was heißt denn ganztägig-8Stunden?was ist mit längerer Mittagspause? Oder wenn mal keine Kundschaft
    dawäre? Würde mich sehr über Antworten/Beiträge/Infos freuen
    Viele Grüße
    Arya

  2. Sicherstellungspflicht? §2 Hausbesuche # 2
    JürgenK
    Hallo arya,
    zu den Praxiszeiten gehören ja auch die verordneten HB und wenn Du welche machst, erfüllst Du den RV...man kann sein Telefon ja umleiten oder den Anrufbeantworter in der Praxis einschalten.

    MfG
    JürgenK

  3. Sicherstellungspflicht? §2 Hausbesuche # 3
    arya
    Vielen Dank für die Rückmeldung.Bist Du Dir sicher?Da steht: in der Praxis.Und in dem § in dem geregelt wird,daß derjenige Physiotherapeut den Hausbesuch machen muß der am nächsten dran ist (falls sich sonst niemand bereiterklärt)stehterjenige dessen Praxis räumlich am nächsten liegt muß den
    Hb übernehmen-es sei denn es wäre nicht zumutbar-z.b.wenn er dadurch seiner Sicherstellungspflicht nach §2 nicht nachkommen könnte.-????
    MfG
    Arya

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