1. Frage zur Abrechnung vom Therapeuten # 1
    User

    Frage zur Abrechnung vom Therapeuten

    Hallo,

    ich habe etwas Probleme mit meiner Abrechnung von einer Physiotherapeutin und möchte gerne fragen, wie ich mich in dieser Sache verhalten soll.



    Ich habe seit einigen Monaten Krankengymnastik bzw. manuelle Therapie (+ Nautrfango), was mir auch wirklich geholfen hat.
    Verschrieben waren jeweils 10 Sitzungen KG und MT und Fango, die zusammen an 10 Terminen durchgeführt wurden. Nun kam die erste Rechnung, die ich eingereicht habe (Beihilfe/Privat). Für die Leistungen wird mir insgesamt weit weniger erstattet (>200€), als auf der Rechnung ist, nach kurzer Internetrecherche ist mir nun auch klar warum: Die Beihilfesätze sind wohl seit 15 Jahren auf dem selben Niveau und entsprechend niedrig, weshalb viele PT mehr verlangen.
    Ich bin gerne bereit, etwas zur Behandlung zuzuzahlen, weil es mir ja auch wirklich weiterhilft.

    Etwas unglücklich aus meiner Sicht ist, dass ich niemals erfahren habe, wie hoch der Sitzungspreis ist, und, dass von Privat/Beihilfe nicht alles übernommen wird.

    Unterschireben habe ich auch nichts. Auf eine Nachfrage, wie es mit der Abrechnung läuft, meinte sie "manche sind billiger, manache teurer, ich halte mich an irgend ein altes Urteil"

    Zudem war ich nun schon einige weitere viele Termine bei ihr, ohne dass ich seit einiger Zeit eine Rechnung gesehen habe.

    Wir also noch teuer werden... Wäre die erste Rechnung etwas früher gekommen, hätte ich mir natürlich auch Gedanken über die weitere Behandlung gemacht.

    Ich bin ihr sehr dankbar und möchte eigentlich auch noch weiter in Behandlung bei ihr. Deshalb meine Frage an euch, wie ihr euch an meiner Stelle verhalten würdet, insbesondere im Hinblick auf die noch kommenden Rechnungen. Dass ich etwas blauäugig in die Sache hinein bin, ist mir inzwischen auch klar...

    Danke und ein schönes Wochenende.

  2. Frage zur Abrechnung vom Therapeuten # 2
    JürgenK
    Hallo user,
    zur info es gibt eine GKV und eine PKV....

    Beihilfe ist KEINE Kranken Kasse (somit haben wir auch keine verbindlichen Verträge mit diesen) und für uns Therapeuten bist Du Privatpatient.


    Beihilfe ist, wie der Name schon sagt , eine Hilfe = Zuschuss "Deines Arbeitgebers"...Der Bundesinenminister sagte schon vor vielen Jahre: da müssen sich die Beamten eben auch noch Privat versichern...Wir können nur unsere kalkulierten Preise berechnen, die aushängen müssen oder eben in einer Honorarvereinbarung aufgeführt sein müssten.
    Ich hoffe, dass ich Dir etwas helfen konnte
    MfG
    JürgenK
    Weise Sie auf das Fehlen hin und einigt euch auf einen Preis oder ziehe vor Gericht!!!!
    Geändert von JürgenK (19.02.2016 um 16:23 Uhr)

  3. Frage zur Abrechnung vom Therapeuten # 3
    User
    Hallo,
    danke für die Antwort.
    Ja klar, einigen müssen wir uns so oder so irgendwie. Ich bin eben am überlegen, was ich zu ihr sage...

    Mir ist einfach nicht klar, warum man nicht zu Beginn der Behandlung, bei dem Zeitpunkt, bei dem man das Rezept abgibt und die Versicherung mitteilt, gesagt bekommt, was es kostet (und evtl. auch mit dem nützlichen Servicehinweis, dass meine Versicherung/Beihilfe das nicht voll bezahlt)

    Wenn ich zum Friseur gehe sagt mir dieser ja auch zu Beginn was es kostet oder es steht irgendwo im Laden geschrieben. Mit dem kleinen Unterschied, dass niemand eine Friseurversicherung hat, bei der er denkt, dass diese dafür aufkommt :-)

    Wäre ich Therapeut würde ich jeden zu Beginn der Behandlung genau das Unterschreiben lassen und hätte dann später auch meine Ruhe.

    Liebe Grüße
    Geändert von User (19.02.2016 um 17:43 Uhr) Grund: ...

  4. Frage zur Abrechnung vom Therapeuten # 4
    APM
    Hallo User,

    normalerweise muss in der Praxis eine für jeden einsehbare Preisliste aushängen.


    Normalerweise muss vor Beginn der Behandlung eine Vergütungsvereinbarung zwischen Therapeut und Patient geschlossen werden.
    Es besteht allerdings keine Pflicht von Seiten des Therapeuten, auf eine evtl. nicht volle Kostenübernahme der Beihilfe oder der Krankenversicherung hinzuweisen. Da muss sich der mündige Patient selbst vorab bei der Beihilfe und der KV über die Erstattungshöhe informieren (oder im Vertrag nachlesen).

    Ich pflichte Dir allerdings bei, dass sich Deine Therapeutin nicht korrekt verhalten hat.

    Ich persönlich mache vor Behandlungsbeginn mit dem Patienten eine Vergütungsvereinbarung und sage ihm wie viel die Beihilfe erstatten wird. So sollte man es eigentlich handhaben.

    Die Beihilfesätze sind im Zuge der Euroumstellung 2001 lediglich auf den nächsten runden Centbetrag erhöht worden (KG von 19,43 Euro auf 19,50 Euro). Von einer wirklichen Erhöhung kann bei + 0,36% wohl keine Rede sein.
    Die Beihilfe-Bund-Sätze sind Ende der 90er an die Beihilfe-Land-Sätze angepasst worden (+8,57%). Die Beihilfe-Land-Sätze sind seit 25 Jahren nicht erhöht worden!

    Deine Therapeutin hat Dir den ca. 1,77fachen GKV-Satz in Rechnung gestellt. Rein rechtlich hätte sie für KG und MT sogar den 2,3fachen GKV-Satz in Rechnung stellen dürfen (KG 36,39 Euro für 15 Minuten, MT 40,32 Euro für 15 Minuten) und für Fango den 1,8fachen GKV-Satz (15,84 Euro). Also für 1 Behandlung 92,55 Euro. Bei dem Dir in Rechnung gestellten Betrag von ca. 75 Euro ist sie also noch weit unter dem rechtlich Erlaubten geblieben.

    Ich empfehle Dir, Deiner Therapeutin zu sagen, dass Du mit der Behandlung sehr zufrieden bist, Dir aber gewünscht hättest, dass sie Dich vorab über die Kosten informiert hätte. Zu letzterem wäre sie verpflichtet gewesen. Genau so würde ich es sagen…

    Mit Gruß
    Susan

  5. Frage zur Abrechnung vom Therapeuten # 5
    User
    Danke für die Hilfe,
    ja so in etwa lief das Gespräch dann auch ab. Mache jetzt noch die 10 Termine zu Ende und dann ist erst einmal "gut".

    Liebe Grüße

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