Für alle selbständigen Physiotherapeuten, die alleine in der Praxis stehen:

Bundesverfassungsgericht bestätigt Rentenversicherungspflicht von selbständigen Therapeuten ohne versicherungspflichtige Beschäftigte.

Doch:

Da die Rentenversicherungspflicht von selbstständigen Therapeuten zur Voraussetzung hat, dass kein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer beschäftigt wird, kann die Rentenversicherungspflicht durch Beschäftigung eines oder mehrerer Angestellter vermieden werden.

Artikel auf etl gesundheitswesen: Therapeuten - Bundesverfassungsgericht bestätigt Rentenversicherungspflicht