Hiermit wird etwas geklärt, das jetzt wichtig wird...wenn es auch zu ko... ist!!
Mit Urteil vom 31. Mai hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigt, dass Musiknutzungen in Physiotherapieeinrichtungen öffentlich und damit lizenzpflichtig sind (Rechtssache C-117/15). Die Ausstrahlung in Warte- und Trainingsräumen stelle unabhängig von der verwendeten Wiedergabetechnologie eine öffentliche Wiedergabe dar, so der EuGH. Die rechtliche Situation sei mit Hotels und Kureinrichtungen vergleichbar.
https://www.gema.de/aktuelles/physio...zungen_zahlen/
MfG
JürgenK