Hallo,

seit einiger Zeit ersetzt mir meine PKV nur noch Beihilfe-Satz. Ich habe aber von einem Gerichtsurteil gehört, in dem ausdrücklich festgestellt wird, dass eine PKV auch höhere Sätze akzeptieren muss. Es wurde im Frühjahr 2002 in einer KG-Publikation abgedruckt, aber ich weiß nicht mehr, in welcher.

Außerdem ist meine PKV der Meinung, dass eine KG-Behandlung bei mir (myotone Dystrophie) nicht dauerhaft notwendig sei, sondern nur zur Anleitung dienen soll, damit ich die Übungen zuhause selbständig durchführen kann, was in meinem Fall völliger Humbug ist.

Über die Mitteilung von Hinweisen oder eigenen Erfahrungen in diesen Bereichen wäre ich sehr dankbar.

Gruß
H. Schickle