1. Zum Kompetenzbereich des Physiotherapeuten # 1
    gast6205

    Zum Kompetenzbereich des Physiotherapeuten

    Hallo,

    ich habe eine Frage zum allgemeinen Kompetenzbereich des Physiotherapeuten. Ich habe schon gehört, dass der Physiotherapeut z.B. keine eigene Diagnose stellen darf, sondern dass dies nur dem Arzt vorbehalten ist -was ja auch verständlich ist.
    Ich frage mich wie weit der Kompetenzbereich des Physiotherapueten in der Praxis den nun wirklich geht. In welchem Rahmen darf er selbstständig Probleme feststellen und behandeln? Oder ist alles, was der PT tun darf, streng vom Arzt vorgeben, quasi wie ein Rezept, von dem man nicht abweichen darf?

  2. Zum Kompetenzbereich des Physiotherapeuten # 2
    JotEm
    Kannst Du die Frage mal etwas genauer stellen? Meinst Du innerhalb einer verordneten Behandlung, oder Behandlung ohne Verordnung?

    mfg: Jochen

  3. Zum Kompetenzbereich des Physiotherapeuten # 3
    SunSandy
    Ich würde sagen: absolute Freiheit...sobald ein Rezept mit KG oder MT vorliegt.
    Diagnosen dürfen wir nicht stellen, aber ich kann sehr genau sagen und erklären, welches Problem und welche Symptomatik vorliegt...und das ist meines Erachtens oft weitaus wichtiger als manche Diagnosen wie "Schulter-Arm-Syndrom" oder WS-Syndrom" oder "Tennisellenbogen".
    Ich denke, wir haben sehr viel Freiheiten!

    Gruß, Sandy

  4. Zum Kompetenzbereich des Physiotherapeuten # 4
    Gast2012
    Absolute Freiheit auf gar keinen Fall.
    Es dürfen beispielsweise keine invasiven Eingriffe (Akupunktur) oder Handauflegen (Reiki) angewandt werden, um nur zwei von dutzenden Beispielen zu nennen.

  5. Zum Kompetenzbereich des Physiotherapeuten # 5
    merlin57
    Hallo SunSandy,

    was ist der Unterschied zwischen "genau sagen und erklären eines Problems und dessen Symtomatik", zur Begriffserklärung von Diagnose (gr. Erkennung und Benennung der Krankheit). Denn wenn Du ein Problem und dessen Symptomatik erklären und sagen kannst, was es ist, dann mußt Du doch das Problem erkannt und benannt haben, ergo hast Du eine Diagnose gestellt?!

    Und wenn Du dann diagnostiziert hast, behandelst Du dann drauf los, weil Du das ja richtiger und wichtiger findest als so manche ärztliche Diagnose"? Ich will es nur verstehen, wie das gemeint ist.

    Weil, wenn dem so wäre, begibst Du Dich da nicht möglicherweise auf etwas glatten Untergrund, sprich Eis?

    Jeder so, wie er es für richtig hält aber wenn es so ist, wie ich es, vielleicht ja falsch, verstanden habe, kein guter Ratschlag.

    Gruß Andreas

  6. Zum Kompetenzbereich des Physiotherapeuten # 6
    SunSandy

    Nicht viel Zeit

    Hallo,
    ich habe leider keine Zeit zu Antworten.
    Aber ich bin mir sicher, ich begebe mich nicht auf dünnes Eis, denn ich gehöre eher zu der Sorte, die sehr vorsichtig in diesen Dingen ist.
    Wie ich das gemeint habe, wenn es nicht verständlich genug war, werde ich kommende Woche versuchen näher darzustrellen, aber das schreibe ich nich einfach in 2 Minuten hin.
    Nur schnell als Gedankenanstoß:
    Bei einem ärztlich diagnostiziertem "Schulter-Arm-Syndrom" liegt eine Teil-Ursache doch häufiger der HWS und dies kann ich zum Beispiel mit dem Patienten durchgehen indem ich erkläre, dass:" die Beweglichkeit der Wirbel eingeschränkt ist, 3 Segmente blockiert sind und dadurch (oder durch eine verspannte Muskulatur) die Nervenbeweglichkeit eingeschränkt ist, wodurch es zu einem Ziehen im Oberarm kommt"....nur schnell als erfundenes Beispiel. Und ich habe dabei keine Diagnose gestellt.

    Aber nun muss ich los! Hätt gern ausführlicher geschrieben, denn mir ist dieser Bereich auch wichtig.

    Ich wünsche Euch ein schönes Wochenende!
    Gruß, Sandy

  7. Zum Kompetenzbereich des Physiotherapeuten # 7
    JotEm
    Also das hast Du gemeint.
    Bei einem Rezept:
    6 x KG/MT bei D.: Schulter-Arm-Syndrom, L.: Funktionsstörung
    gehe ich davon aus, dass der Arzt die Befundung und gegebenenfalls Mitbehandlung der HWS erwartet.
    Hat mir mal ein Arzt sehr deutlich so gesagt. "Ich erwarte, dass Sie bei einer von mir verordneten Krankengymnastik Ihr gesammtes Fachwissen anwenden. Wenn Sie von irgend einer Stelle die Finger lassen sollen, dann schreibe ich das aufs Rezept."

    mfg: Jochen

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