1. Rechtliche Frage # 1
    JamesDean79

    Rechtliche Frage

    Hallo
    Ich bin PT-Schüler und habe, sowie andere Schüler an meiner Schule auch, das Angebot in einem Hotel Massagen anzubieten. Die Frage ist nun wie sieht es mit der rechtlichen Seite aus? Wer haftet wenn etwas passiert? Das Hotel sagt natürlich wir nicht und ich möchte auch nicht als Privatperson haften. Besteht die Möglichkeit auch schon als Schüler eine Berufshaftpflicht abzuschließen?
    Vielen Dank James

  2. Rechtliche Frage # 2
    Hans-Heinrich
    Zitat Zitat von JamesDean79
    Hallo
    Ich bin PT-Schüler und habe, sowie andere Schüler an meiner Schule auch, das Angebot in einem Hotel Massagen anzubieten. Die Frage ist nun wie sieht es mit der rechtlichen Seite aus? Wer haftet wenn etwas passiert? Das Hotel sagt natürlich wir nicht und ich möchte auch nicht als Privatperson haften. Besteht die Möglichkeit auch schon als Schüler eine Berufshaftpflicht abzuschließen?
    Vielen Dank James
    Mit dieser Frage, die ja aus mindestens 2 Fragen besteht, kann man Ihnen Antworten liefern die:

    a.) so grottenfalsch sind daß bereits die Lektüre derselben Schmerzen bereitet.

    oder

    b.) Sie im besten aller Fälle danach so schlau sind wie zuvor.

    Also:
    Anstellung?
    Wenn ja auf welcher Basis?
    Mit Anstellungsvertrag?
    Auf 400,- EUR?
    Oder mehr, also auf Lohnsteuerkarte?
    Oder planmäßige Scheinselbständigkeit?
    Wie ist die Leistung die Sie erbringen sollen deklariert?
    Ist sie überhaupt irgendwo und irgendwie beschrieben?
    Haftpflicht - für welchen Beruf?
    Für den Beruf eines Schülers?
    Sie haben ja noch gar keinen Beruf - also Schülerhaftpflicht - oder was?

    Hans-Heinrich

  3. Rechtliche Frage # 3
    JamesDean79
    Gedug nichtssagende Antworten habe ich schon bekommen, darum bin ich froh endlich mal von jemand anständige Fragen gestellt zu bekommen.
    Es geht hier weniger um mich, denn ich habe bereits 2 abgeschlossene Berufsausbildungen und auch eine dementsprechende Versicherung. Da ich Schülersprecher bin hab ich gesagt ich kümmere mich um das Problem...

    Das Hotel bietet uns Räume an in denen wir "Wohlfühlmassagen" anbieten dürfen. Für die Bereitstellung der Räume müssen wir nichts zahlen und laut dem Hotel können wir uns auch selbst mit den Patienten über den Preis einigen. Das Hotel möchte nur damit werben, daß sie auch Massagen anbieten.

    Die Wahrscheinlichkeit, daß etwas bei einer Wohlfühlmassage passiert (v.a da fast nur Sportler und junge Menschen in dem Haus sind) ist zwar recht gering, aber für die meisten doch nicht zufriedenstellend. Mich interessiert nur der Fall wenn etwas passiert...Was der Einzelne mit seinem Geld macht, wie er es versteuert oder anmeldet geht mich nichts an und ist mir weitestgehend auch egal.

  4. Rechtliche Frage # 4
    APM
    Ich will mich gar nicht groß einmischen, denn Hans-Heinrich ist unser absoluter Profi, was rechtliche und wirtschaftliche Fragen angeht.
    Deshalb nur nebenbei bemerkt:
    Wohlfühlmassagen darf jeder machen, der Lust dazu hat (siehe reichhaltiges Angebot an Thai-Massagen).
    Medizinische Massagen dürfen nur von Personen mit entsptrechender Ausbildung abgegeben werden.
    Gruß von susn

  5. Rechtliche Frage # 5
    Hans-Heinrich
    Zitat Zitat von JamesDean79
    Gedug nichtssagende Antworten habe ich schon bekommen....
    Solche zu bekommen ist gemeinhin nicht arg schwer...

    Jetzt nehmen wir an das Hotel bekommt tatsächlich keinen Nickel, auch nicht in Form von Vermittlungsprovision.
    Weiterhin nehmen wir an das Hotel wirbt auch nicht großartig mit Massage und Trallala, sondern drückt lediglich auf Nachfrage den Hotelgästen Ihre Visitenkarte (bzw. die Ihrer Mitschüler) in die Hand, mit dem Hinweis wohl bekommt's....
    Der Gast ruf Sie an, Sie machen eine hübsche Massage und halten anschließend die Hand auf und kassieren ab.


    Sie sind dann:
    - in jeder Hinsicht voll in der Haftung.
    - ein selbständiger Unternehmer, der ein Gewerbe anmelden müßte.
    - die BG ebenfalls informieren müßte
    - IHK Beiträge bezahlen müßte
    - sich eine Steuernummer besorgen und selbstredend EKSt-Erklärungen abgeben müßte
    - aufgrund der Klein- und Kleinstunternehmerregelung aber bestimmt keine UmSt bezahlen müßte
    - und wie Frau Susn schon richtig bemerkt hat ohnehin nur Wohlfühl- bzw. Wellnessmassagen abgeben dürfte.

    Alternativ zu o.g. wären Sie ein Schwarzarbeiter.

    Mein Tip:
    Der Hotelmensch soll Sie als Schüler anstellen und Ihnen einen netten Stundenlohn bezahlen, oder über ein sog. kurzfristiges Beschäftigungsverhältnis, einige Möglichkeiten hätte er.

    Dann verdienen Sie vielleicht etwas weniger, haben aber das ganze Gedönse vom Hals. Und(!) Sie sind aus der Haftung entlassen - grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz natürlich immer ausgenommen.

    Hans-Heinrich

    P.s.: Es stellt sich natürlich immer die Frage ob eine Wellnessmassage derart gefährliche Formen annehmen kann, daß die haftungsrechtliche Seite überhaupt Relevanz gewinnt...

  6. Rechtliche Frage # 6
    JamesDean79
    Vielen Dank Susn, vielen Dank Hans-Heinrich,
    Das waren genau die Infos, die ich brauchte.
    Gruß James

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