1. Teilarbeit als Freiberufler. Frage an Kollegen # 1
    Andrea G.

    Teilarbeit als Freiberufler. Frage an Kollegen

    Hallo
    Hab einige Fragen an Berufskollegen/ PT, vielleicht kann sie mir jemand beantworten.
    Als Angestellter mit ca. 32 Wochenstunden und nebenbei Freiberufler ist das möglich?
    Die Abrechnung der Rezepte über eine gemeldeten Praxis in welchen Umkreis KM ist das nochlegal, wenn Patient ca. 100Km weg wohnt und ich zu Ihm fahre auf meine Kosten ohne das Hausbesuch angekreuzt ist ??
    Kann ich die Abrechnung selbst bei der Kasse tätigen via online, mit der Praxisnummer??
    Was sind für Prozentverträge üblich, zwischen Freiberufler und Praxis???
    Wo muß man sich anmelden um als Freiberufler tätig zu werden??
    Wann und wieviel Prozent zieht mir das " Finanzamt" an meinen Einnahmen ab?
    Ist es rentabel und lukrativ so einen Schritt zu wagen wenn ein Arzt in der Hinterhand und Patienten da sind??? Einfach Eure Meinung
    Danke

  2. Teilarbeit als Freiberufler. Frage an Kollegen # 2
    Gast15313

    Freier Mitarbeiter

    1. Beides ist möglich und kommt auch öfter vor
    2. Einen HB offiziell ohne entspr. ärztliche VO zu machen ist i.d.R. nicht zulässig, die Entfernung spielt da aber keine Rolle eine Kasse übernimmt natürlich keine 30Cent für 100 km. 3. Abrechnen darf nur eine kassenzugelassene Praxis (Ausn. Privatpat.) dafür bezahlst du ja auch u.a. deine % Ob die das teilw. an dich deligieren wollen, ist theoretisch denkbar, praktisch aber Unsinn 4. Übliche Verträge 70% du- 30% Praxis, 80%/20% bei HB (+/- 5%) 5. Anmelden: Rentenvers. u. Krankenvers. oberhalb von 400€ FM Zuverdienst! Ansonsten sind deine diesbezügl. Beiträge über den Angestellten Job abgegolten . Dann BG ist Pflicht, der Abschluß einer Berufshaftpflichtvers. absolut sinnvoll und natürlich beim Finanzamt melden u. Steuernr. beantragen. 6. Rentabel ist eigentlich nur ein Zuverdienst bis 400€ da keine Sozvers. Abgaben anfallen, dann wieder oberhalb von ca.20/ 25 Wochenstunden FM-Tätigkeit was dazwischen liegt ist aufgrund der hohen Fixkosten i.d.R. nicht rentabel 7. Steuer hängt von deiner Steuerklasse und der Höhe des Zuverdienstes ab (siehe Steuertab.), dein Angestellten Einkommen und die FM Einnahmen werden als Gesamtsumme veranlagt ( via Steuererklärung) Als grobe Richtlinie etwa knapp 20% vom Gesamteinkommen sind üblich bei Steuerklasse 1. Alles klar? Noch Fragen? Gruß Shaky
    Geändert von Gast15313 (09.04.2007 um 20:08 Uhr)

  3. Teilarbeit als Freiberufler. Frage an Kollegen # 3
    Andrea G.

    Sonnenklar

    Hallo ich dank dir Shaky
    du bist ja super informiert, toll so kann ich nochmal über alles nachdenken und wenn dir noch was einfällt, ich bis dankbar über jeden Hinweis, da aus meinen Bekanntenkreis keiner Freier Mitarbeiter ist. Würdest du wieder in ein Angestelltenverhältnis zurückgehen? Ich denke nicht, aber sag es du selbst.
    Danke

  4. Teilarbeit als Freiberufler. Frage an Kollegen # 4
    Gast15313

    Freier Mitarbeiter

    Habe 8 Jahre "fulltime" FM gearbeitet und bin jetzt seit einigen Jahren im Angestelltenverhältnis. Was besser ist, kann man nicht allgemein beantworten. Hängt vom jeweiligen Job und den jeweiligen Bedingungen ab. Verdient man im Angestellten Job recht gut und stimmen auch die sonstigen Bedingungen, sollte man da bleiben und wie du es vorhast ggf. bis zu 400€ als FM (oder auch als 400€ Job) dazuverdienen. Das ist eigentlich optimal. Hat man einen der zahllosen mies bezahlten Jobs mit miesen Bedingungen ist FM zumeist die bessere Alternative. Also mache das Beste aus deiner Situation Grüße Shaky

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