Hi,
ich habe vor 2 Jahren ein TENS-Gerät verschrieben bekommen (weiß nicht mehr genau für welches Leiden). Nun kam ein Schreiben, dass ich das Gerät zurückschicken oder ein neues Rezept nachschicken soll.

Nun meine Frage:
Steht auf dem Rezept für das TENS-Gerät der Verschreibungsgrund (z.b. Aduktorenschmerzen) bzw MUSS dort ein Grund draufgeschrieben werden, damit die Krankenkasse das Rezept akzeptiert.

Da ich den Arzt gewechselt habe bzw mein alter die Praxis geschlossen hat, frage ich mich nun ob der Hausarzt den Verschreibungsgrund wissen muss, um mir das Rezept aushändigen zu können. Habe die Befürchtung, dass die Krankenkasse einfach nicht das Rezept annehmen wird, wenn kein Grund verzeichnet ist oder ein völlig anderer Grund als das Erstrezept verzeichnet ist.

Bitte nur darauf anwtorten, ob ein Grund verzeichnet sein MUSS. Alles andere möchte ich gar nicht wissen

Wäre Euch sehr dankbar für eine Antwort!