1. Beweis, dass man als PT PKV-Patienten abrechnen kann/darf ?! # 1
    Sydney1009

    Beweis, dass man als PT PKV-Patienten abrechnen kann/darf ?!

    Hallo ihr Lieben,

    ich habe eine kurze Frage:
    Kurzversion:
    ich habe eine Privatpatientin zu Hause auf KG-Rezept behandelt. Sie hat nicht gezahlt-ich habe einen Mahnbescheid geschickt nach mehrfacher Aufforderung meinerseits das Geld zu überweisen.
    jetzt wirft sie mir auf einmal vor (obwohl ihr die Therapie immer gut gefallen hat und sie auch für beide Rezepte einen Behandlungsvertrag unterschrieben hat), dass ich sie nicht hätte behandeln dürfen, da sie eine neurologische Erkrankung hat und auf dem Rezept die Diagnose MS steht und ich keine neurologische Fortbildung habe. Ihre Krankenversicherung habe (deshalb) auch nicht bezahlt, was aber für mich relativ egal sein könnte, da sie ja den Vertrag mit mir hat und ich ihr im Vorfeld sogar geraten hatte, bei ihrer PKV nachzufragen, ob sie die Rechnung übernehmen würde, da ich keine eigene Praxis und somit auch keine Kassenzulassung habe.

    Dies ist aber doch total unrelevant, da doch NUR "KG" verordnet wurde und NICHT "KG auf neurophysiologischer Basis" oder ??
    Gibt es ein Gesetz, Richtlinie o.ä. , wo geschrieben steht, dass man mit erfolgreicher Ausbildung als Physiotherapeutin PKV Versicherte behandeln darf, wenn es sich nicht um eine Zertifikatsposition handelt....also dass ich in dem Fall Massage oder KG abrechnen darf ?!?

    Die Sache geht jetzt vor Gericht und deshalb hoffe ich, dass ihr nützliche Infos für mich habt.
    Liebe Dank schon einmal und viele Grüße aus Hamburg,

    Sydney

  2. Beweis, dass man als PT PKV-Patienten abrechnen kann/darf ?! # 2
    JürgenK
    von mir gelöscht, s.folgenden Beitrag
    JürgenK
    Geändert von JürgenK (13.01.2012 um 17:51 Uhr)

  3. Beweis, dass man als PT PKV-Patienten abrechnen kann/darf ?! # 3
    JürgenK
    Hallo Sydney,
    KG und KG auf neurophysiol. Grundlage sind für die gesetzliche KK ein und das selbe.
    Da es ja vor Gericht gehen soll, ist es ganz wichtig einen richtigen RA zu haben. hier ein Link zu einem, der sich auf unserem Gebiet mehr als gut auskennt http://www.gesundesrecht.de/
    Aus meiner langen beruflichen Sicht, bist Du auf der sicheren Seite. Wenn Du noch zusätzlich eine Kopie von der VO und der Honorarvereinbarung hast....bist Du dies noch mehr
    Viel Glück
    MFG
    JürgenK

  4. Beweis, dass man als PT PKV-Patienten abrechnen kann/darf ?! # 4
    JürgenK
    .......,
    wieder einmal wurde eine "ganz wichtige" und dringende Frage an einem Freitag gestellt...leider konnte ich nicht 2 sec danach antworten, was auch nix genütz hätte, denn Sydney hat bis heute nicht wieder in dieses Forum geschaut.
    Ich werde mir langsam überlegen, ob ich noch jemals hier einem Fragesteller eine Antwort geben werde.
    JürgenK

  5. Beweis, dass man als PT PKV-Patienten abrechnen kann/darf ?! # 5
    Sydney1009
    Hallo Jürgen,
    nein, das siehst du falsch-habe mich sehr über deine Antwort gefreut. War nur nicht unter meinem Namen angemeldet, so dass für dich der Eindruck entstanden ist, dass ich die Antwort nicht gelesen hätte. Das stimmt aber nicht :-(
    Wie gesagt, noch einmal vielen Dank !!!
    Ich habe leider schon einen RA, der als Schwerpunkt eigentlich nicht Gesundheitsrecht hat aber mir von einer Bekannten empfohlen wurde. Bis jetzt geht das aber ganz gut.

    Ich habe halt gehofft, dass irgendwo schriftlich festgehalten ist, dass jeder Physio Privatpatienten auf Rezept behandeln kann und dass man auch ohne irgendeine weitere Fobi KG-Rezepte abrechnen kann egal welche Diagnose da noch drauf steht. Aber sowas gibts nicht schriftlich oder :-( ??

    Lieben Grüße und noch ein schönes WE
    Sydney

  6. Beweis, dass man als PT PKV-Patienten abrechnen kann/darf ?! # 6
    JürgenK
    Hallo Sydney,
    nach Deinem Examen mit Anerkennungsurkunde kannst Du jeden auf VO, das ist wichtig, behanden. Zertifikatsbehandlungen bei der GKV ist natürlich wichtig...bei der PKV ist das eine Absprache mit dem Versicherten. Also nach dem Examen bist Du auch "Freiberufler" wie auch Dein RA und darfst auf ärztliche VO behandeln.
    Das was Die KK Deiner Patientin angeblich gesagt haben soll, ist eine Unverschämtheit und entspricht nicht der Wahrheit.
    Vielleicht steht im Vertrag Deiner Pat., das sie nur die Behandlungen erstattet, die auch in einer Praxis mit Kassenzulassung erfolgt ist....aber das habt ihr ja vorher besprochen..
    Für die Zukunft: vor jedem Beginn schriftliche eine Honorarvereinbarung machen, in der alles geregelt ist, denn Dein Patient ist der Vertragspartner und nicht seine KK!!!!!
    MfG
    JürgenK

  7. Beweis, dass man als PT PKV-Patienten abrechnen kann/darf ?! # 7
    Sydney1009
    Hallo Jürgen,

    ich glaub meine Patientin saugt sich grad alles mögliche aus den Fingern um nicht zahlen zu müssen.
    Keine Ahnung, welche Leistungen ihre PKV überhaupt übernimmt oder ob sie nur bestimmten Betrag im Jahr frei hat...ist auf jeden Fall ne Frechheit alles :-(
    Gott sei Dank habe ich für beide Rezepte einen Behandlungsvertrag indem sie und ich als Vertragspartner drin stehen, die Rezept Details und was ich abrechnen werde und sie hat beide unterschrieben.
    Also kann mir ja dann eigentlich egal sein, ob die PKV ihr was zurück erstattet oder nicht ....
    Mittlerweile ist mir das auch echt egal - so eine falsche und lügende und beleidigende Patientin habe ich noch nie erlebt und vorallem da wir uns bis zum Mahnbescheid sehr gut verstanden haben, sie total zufrieden war mit meiner Behandlung und auch mehrfach gesagt hat dass sie das Geld überweist....und dann das :-(
    Da verliert man echt den Glauben an die Menschheit :-(

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