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Steinermann
Entlassmanagement im Heilmittelbereich scheitert am G-BA
Diese Änderung der HeilM-RL ist jetzt veröffentlicht worden – und wird nichts dazu beitragen, dass Patienten besser versorgt werden als bisher. Warum das so ist, haben die Heilmittelverbände in der Anhörung zur Änderung ausführlich begründet. Der G-BA legt ausdrücklich fest, dass die Formalien rund um den Verordnungsvordruck nach §13 Abs. 2 der Heilmittel-Richtlinie auch von Krankenhausärzten berücksichtigt werden müssen. Das werde den Verbänden nach zur Folge haben, dass es auch in Zukunft keine gültige Heilmittel-Verordnung im Entlassmanagement gibt. Das hat drei entscheidende Gründe.
Weiterlesen auf UP-Aktuell: http://www.up-aktuell.de/artikel-up-...-ba-30115.html
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