1. Selbstständigkeit # 1
    Gast1348

    Selbstständigkeit

    Hallo!
    Wenn man sich nur auf Hausbesuche beschränken will, welche Vorraussetzungen benötigt man?

  2. Selbstständigkeit # 2
    APM
    Hallo Mirella,
    das kommt darauf an ob du auch Hausbesuche bei gesetzlich versicherten Patienten oder nur bei Privatpatienten machen willst.
    Die Voraussetzungen sind nämlich in entscheidenen Punkten ganz unterschiedlich.
    Gruß von susn

  3. Selbstständigkeit # 3
    Gast1348

    Selbstständigkeit nur Hausbesuche

    Ich habe an priv. als auch an gesetzlich versicherte gedacht! Im Prinzip alles was der Arzt verschreibt!Einfach eine Dienstleistung von mir, zu meinen Patienten zu fahren.

  4. Selbstständigkeit # 4
    APM
    Hallo,
    um Hausbesuche auch mit den gesetzl. KVs abtrechnen zu können brauchst du eigene Paraxisräume mit Kassenzulassung.
    Oder du machst die Hausbesuche als Freie Mitarbeiterin für eine Praxis und erhälst dafür Umsatzprozente.

    Du brauchst auf jeden Fall eine Berufshaftpflichtversicherung.
    Und du musst deine Tätigkeit melden bei:
    - BfA (Beiträge zu zahlen)
    - KV (falls du gestzlich versichert bist) (Beiträge zu zahlen)
    - Berufsgenossenschaft (Beiträge zu zahlen)
    - Gesundheitsamt (kostenfrei)
    - Finanzamt

    Empfehle dir das Buch "Die eigene Praxis" von Peter Appuhn und Frieder Bothner, kostet ca. 20 €.
    Gruß von susn

  5. Selbstständigkeit # 5
    Gast1348

    Selbstständigkeit nur Hausbesuche

    Hallo Susn
    danke für deine Antwort, hilft mir auf jeden Fall weiter, aber ich verstehe nicht warum man eine Praxis braucht, wenn man doch direkt zu den Patienten fährt!

  6. Selbstständigkeit # 6
    APM
    Hallo,
    weil nach §124 Abs.2 SGB V die Zulassung für die gesetzl. Krankenkassen an drei Kriterien gebunden ist:
    1. die erforderliche Ausbildung
    2. das Vorhandensein von Praxisräumen
    3. Anerkennung der geltenden Vereinbarungen
    Gruß von susn

  7. Selbstständigkeit # 7
    Gast1383
    Hey mirella,

    bis vor 8 jahren haben die leistungsträger der gesetzlichen KV auch Physiotherapie ohne Bestallung bezahlt.

    Das heißt, daß bis zu diesem Zeitpunkt Krankengymnastik ohne eigene Praxisräumlichkeiten bei Hausbesuchen erstattet wurden. Dies ist seit obigen zeitpunkt nicht mehr ermöglicht.

    Du erhältst nur noch einen Kassenzulassung, wenn Du über eigene Praxisräumlichkeiten verfügst und die vorausgesetzen Auflagen erfüllst.

    Sorry... aber Hausbesuche ohne eigene Praxis bei gesetzlichen Krankenversicherten ist somit nicht mehr abrechenbar.

    Alles Liebe
    Robert

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