1. EAP /AOTR /BITH Wer kennt sich aus? # 1
    Gast2680

    EAP /AOTR /BITH Wer kennt sich aus?

    Hallo!
    Arbeite an einer Projektarbeit zum Thema ambulante REHA!
    Brauche INfos über EAP/AOTR was ich finden kann ist sehr wiedersprüchlich! gibt es EAP überhaupt noch oder nur für BG Patienten?
    Wäre super wenn ihr Infos,Literatur-oder Linktipps geben könntet
    Gruß Helrot

  2. EAP /AOTR /BITH Wer kennt sich aus? # 2
    Hans-Heinrich
    Na da haben Sie sich aber was vorgenommen!

    Welche Infos brauchen Sie genau?

    Das ist nämlich ein Themenkomplex, der würde glatt für mehrere Dissertationen reichen und am Ende wäre immer noch genügend Stoff übrig......

    Grüße von:
    Hans-Heinrich

  3. EAP /AOTR /BITH Wer kennt sich aus? # 3
    Gast2680

    Eap

    Hallo da hast Du verdammt recht!
    Soll eigentlich nur für den Theorieteil unser Projektarbeit sein.Wir haben eine Befragung über kundenzufriedenheit in einen Rehazenrtum konzipiert und durchgeführt,aber selbst da sind die Infos sehr dürftig!
    Also was mir weiterhelfen würde:Wann haben die KK Eap übernommen,wer bezahlt die EAP noch und wieviel ca?,warum wird EAP nicht mehr gefördert?Hat das was mit der Einführung KG-gerät zu tun etc.pp
    klasse wäre auch nen Literaturtipp über Untersuchungen der Effektivtät von EAP .
    Und nicht zuletzt auch persönliche Erfahrungen als Leistungserbringer(Rentabilität????) oder als Leistungsempfänger(patient/Kunde)
    Also ich kann alles brauchen
    danke HELROT

  4. EAP /AOTR /BITH Wer kennt sich aus? # 4
    Hans-Heinrich
    Na dann, versuchen wir's.
    Zunächst zur Terminologie. Die EAP (erweiterte ambulante Physiotherapie) ist ein "Kind" der gewerblichen Berufsgenossenschaften. Die EAP als "Weiterentwicklung" der BITH (besonders indiziert Therapie) entstand damals aufgrund der Vermutung, daß eine Maßnahme, die Sportlern in rasant kurzer Zeit wieder auf die Beine hilft, auch für den Ottonormalbürger (unter ökonomischen Gesichtspunkten wie Lohnfortzahlung etc.) nicht das schlechteste sein kann.
    Die EAP existiert bis zum heutigen Tag bei den BG'en als Träger der Unfallversicherung, darüberhinaus noch bei der Beihilfe, und wie man das Kind gegenüber Privatpatienten verkauft, also ob als EAP oder als ambulante Rehabilitation, das bleibt jedem Leistungsanbieter selbst überlassen.
    Die Anforderungen zur Zulassung zur bg'lichen EAP in der Fassung vom 01.01.2006 entnehmen Sie hier.
    http://www.lvbg.de/lv/pages/aufgabe/..._bild/eap1.pdf

    Indikationen für die bg'liche EAP können Sie über die HVBG bzw. jeden LVBG einsehen.
    Einfach Googeln...

    Die Träger der KK hatten größtenteils die AOTR oder ambulante orthopädisch/traumatologische Rehabilitation als Satzungsleistung oder in Form von Modellprojekten angeboten.
    Die Zulassungsvoraussetzungen lehnten sich weitestgehend an die EAP-Voraussetzungen der BG an.
    Die Indikationsfelder wurden jedoch teils erheblich erweitert.

    Nachdem in der Neufassung des §40, SGB V, die ambulante Rehabilitation erstmals als mögliche Regelleistung definiert wurde, lag es an der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR, bestehend aus allen Trägern der RV,KV,UV) gemeinsame Rahmenempfehlungen für die Zulassung zur, und die Durchführung der, ambulanten Rehabilitation zu spezifizieren.

    Als dies geschehen war, wurden mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung alle bis dahin geltenden AOTR-Verträge gekündigt. Je nach Bundesland existieren bei einigen wenigen Kassen noch Exoten in der Form von (immer noch) laufenden Modellprojekten. Negatives Musterbeispiel: AOK-BaWü und AOK-Sports - der Schwachsinn am laufenden Meter....

    Fortan gab es, und gibt es Seitens der KV (und jetzt erstmals der RV!) bis heute nur noch Zulassungen nach den Richtlinien der BAR. Die Empfehlungen, also auch die Zulassungsvoraussetzungen können Sie hier einsehen.
    http://www.bar-frankfurt.de/Empfehlu...?ActiveID=1083

    Gab es wirtschaftlich betrachtet zu Zeiten der EAP/AOTR noch erheblichen "Gestaltungsspielraum", so ist dieser für BAR-Zugelassene zwar weitestgehend dahin, trotzdem kann nicht davon gesprochen werden, daß sich die ambulante Reha nach §40, Abs.2 nicht rentieren würde, bzw. könnte. Eine Gegenüberstellung der Kostenstruktur und der Mindestbelegung für den wirtschaftlichen Betrieb eines Rehazentrums sehen Sie hier (kann natürlich nicht als allgemeingültig betrachtet werden)
    http://www.klinischesportmedizin.de/..._12/kosten.pdf

    Die wirksamkeit der ambulanten Rehabilitation wurde in zahlreichen Studien untersucht. Bis auf wenige Ausnahmen kommen alle Untersuchungen zu dem Ergebnis, daß die ambulante Rehabilitation der stationären Reha zumindest ebenbürtig ist, in besonderen Fällen der stationären Maßnahme sogar überlegen ist.
    Auch hier empfiehlt sich Google Fragen: Studie +ambulante Reha, et voilá.

    Ihre Vermutung daß das Einstampfen der AOTR und die Aufnahme von KG-Gerät in den Heilmittelkatalog zeitlich erstaunlich nah beieinander liegen, diese Vermutung ist nicht völlig von der Hand zu weisen. Einerseits wurden die, wie oben erwähnt, AOTR-Verträge gekündigt, andererseits mußte wenigstens ein halblebiger Ersatz für die MTT (als Bestandteil der AOTR) geschaffen werden. Dazu muß beachtet werden, daß KG-Gerät als Heilmittel, im Gegensatz zur AOTR für die Ärzte nicht extrabudgetär kontiert wird.....das sagt ja dann schon alles.
    Desweiteren ist KGG - ob man dies nun gerne hört oder nicht - auch ein Verdienst des jahrelangen Bohrens der Berufsverbände, die Ihren Mitglieder zusätzliche Umsatzmöglichkeiten bescheren wollten, und denen die ambulanten Rehazentren seit jeher ein Dorn im Auge war.

    So, das wurde jetzt mehr als geplant!
    Sollten Sie noch Fragen haben, Fragen Sie halt...

    Hans-Heinrich

  5. EAP /AOTR /BITH Wer kennt sich aus? # 5
    Gast2680

    danke!

    Danke für die Mühe!!!!!
    da haben sie mir erheblich weitergeholfen!
    helrot

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