Hallo,

wie bereits mehrfach hier diskutiert hat die Agentur f. Arbeit seit Nov. 2011 den Existenzgründerzuschuss limitiert. Dies insofern, dass nur noch Existenzgründer den Zuschuss erhalten die nicht vermittelbar sind bzw. keine Stellen vorhanden sind. Eine Stelle bekommt man bekanntlich recht schnell, somit ist man auch vermittlungsfähig. Meine Beraterin beim Amt hat mir nun gesagt ich kann diesen Zuschuss so gut wie abschreiben. Ich kann beantragen, dann Ablehnung, Widerspruch, Ablehnung des Widerspruchs und anschließend Klage da die Rechtssprechung noch nicht abgeschlossen ist.
Nun zu meiner Frage: Hat jemand bereits Erfahrungen gemacht? Habt Ihr oder Euer Bekannten-/ Kollegenkreis dagegen geklagt und was erreicht oder auch nicht???

Danke, TomDeLonge