• ADO Hautkrebskongress: Gesunde Bräune gibt es nicht!

    Die wenigsten von uns wissen, wie schädlich die Sonne sich auf den menschlichen Organismus auswirkt, dies nicht nur im Sommer, sondern selbst im Winter, wenn die UVB Strahlung zwar schwach ist, die UVA Strahlung aber ungehindert auf die, bzw. in die menschliche Haut trifft. Die Folge: Frühzeitige Hautalterung - und noch schlimmer, sowohl durch die UVA als auch die UVB Strahlung: Hautkrebs.



    Mit diesem Thema beschäftigten sich vom 11. bis 14. September in Ludwigshafen renommierte Dermatologen auf dem ADO Hautkrebskongress. Hier nachfolgend die Erkenntnisse, die auch für uns - Menschen wie Du und Ich - wichtig zu wissen sind. Gerichtet auch an die Physiotherapeuten unter uns: Wir können sehr wirksam dazu beitragen, dass unsere Patienten für das Thema sensibilisiert werden. Öfter einfach einmal ein Hautkrebsscreening empfehlen, die Leistungen werden alle 2 Jahre von der Krankenkasse übernommen.

    Allgemein müsste sich das Bewusstsein dafür ändern, wie wir uns in der Sonne verhalten. Der Blick auf Australien zeige, dass es durchaus möglich ist, innerhalb weniger Jahre einen effektiven Hautschutz einzuführen, der in breiten Bevölkerungsschichten anerkannt ist. „Die Mittelmeerländer machen nicht umsonst eine mehrstündige Mittags-Siesta“, wie Prof. Dr. med. Jessica C. Hassel, Sektion Dermatoonkologie Universitätsklinikum Heidelberg betonte. Doch das allgemeine Urlaubs- und Freizeitverhalten verdeutliche, dass das Risiko direkter Sonneneinwirkung in der Mittagszeit zwischen 11 und 15 Uhr mit der aggressiven UV-B-Strahlung immer noch zu wenig ernstgenommen wird. „Die gesunde Bräune gibt es leider nicht!“, so Prof. Hassel.

    Obwohl das UV-Licht nach WHO-Einschätzung so gefährlich eingestuft wie Asbest, werden künstliche UV-Lichtquellen wie Solarien immer noch genutzt. Der relativ hohe UV-A-Anteil der Solarien mache zudem auf Dauer eine pergamentartig dicke Haut, befördert die Hautalterung und Faltenbildung. Bei der persönlichen Eitelkeit setzt die neu entwickelte App „Sunface“ an, die unter Einbeziehung von Selfie-Fotos einen verblüffenden Blick in die Zukunft gestattet, indem sich das eigene Gesicht in den nächsten Jahren verändert – je nachdem wie es der Sonne ausgesetzt wird, mit und ohne Sonnenschutz.

    Schutz vor der Sonne, aber wie am effektivsten?


    Langzeitstudien über mehrere Jahrzehnte geben deutliche Hinweise, welche Schutzmaßnahmen besonders effektiv sind: An erster Stelle die Vermeidung von Sonne, an zweiter Textilschutz und erst an dritter Stelle das Auftragen von Sonnencreme – allerdings in ausreichender Menge. „Nicht die immer höheren Sonnenschutzfaktoren sind entscheidend für die Prävention, sondern vor allem die Nutzungstechnik“, so Prof. Dippel. „Nur wenn Sonnenschutzmittel nicht nur sparsam, sondern in ausreichender Menge angewendet werden, können sie die Haut effektiv vor der Sonnenstrahlung schützen.“ Aktuelle Untersuchungen belegen, dass Sonnencreme meistens viel zu dünn aufgetragen wird und der Schutz dadurch extrem abnimmt – exponentiell, das heißt: Wenn nur die Hälfte der ausreichenden Menge bei Sonnenschutzfaktor 50 aufgetragen wird, reduziert das die tatsächliche Schutzwirkung auf einen effektiven UV-Schutzfaktor von 5.

    Sonnencreme schützt nicht vor Melanom

    Studien zeigten außerdem, dass Sonnencreme keinen Schutz vor einem Melanom bieten kann. Jedoch kann ausreichend aufgetragene Sonnencreme vor Sonnenbränden und der Ausbildung eines Plattenepitelkarzinoms schützen, des weit verbreiteten weißen Hautkrebses. Dem besonders großen Risiko von Berufstätigen, die unter freiem Himmel arbeiten, durch UV-Licht Hautkrebs zu entwickeln, wird inzwischen Rechnung getragen. Seit 2015 ist die Erkrankung an einem Plattenepitelkarzinom und seinen Vorstufen, den sogenannten Aktinischen Keratosen, als Berufskrankheit anerkannt, etwa bei Bauarbeitern, Gärtnern oder Sportlehrern. In der Bauwirtschaft ist der weiße Hautkrebs mit fast 3.000 angezeigten Fällen im Jahr 2018 schon die häufigste Berufskrankheit. Der Arbeitsschutz von sogenannten "Outdoor Workern" soll noch weiter verbessert werden. Beim Kongress wurde darauf hingewiesen, dass auch die Anerkennung des Basalzellkarzinoms als Berufskrankheit unmittelbar bevorsteht.

    Hautkrebs immer häufiger ein gesundheitliches Problem

    Dass Hautkrebs ein immer größer werdendes Problem darstellt, zeigten auch Erfahrungen im klinischen Alltag: „In unseren täglichen Sprechstunden merken wir, dass die Erkrankungsrate immer noch weiter steigt. Inzwischen stellt sich in der dermatologischen Praxis zwei Drittel Patienten zur Vorsorge, Behandlung oder Nachsorge von Hautkrebs vor“, betont der Vorsitzende der ADO Prof. Dr. med. Ralf Gutzmer, Medizinische Hochschule Hannover. Tatsächlich ist Hautkrebs trotz aller medizinischen Fortschritte immer noch die häufigste Krebserkrankung. Die Zahl der Neuerkrankungen hat sich in den letzten zehn Jahren in Deutschland verdoppelt. An erster Stelle steht das Basalzellkarzinom (Weißer Hautkrebs) mit jährlich rund 140.000 Fällen, gefolgt vom Plattenepithelkarzinom mit rund 70.000 Neuerkrankungen und dem malignen Melanom (Schwarzer Hautkrebs) mit rund 28.000 Fällen. Es werden weitere Steigerungen erwartet, bis 2030 sogar eine weitere Verdoppelung der Hautkrebspatienten. Dafür werden UV-bedingte Hautschäden aufgrund intensiver Sonnenexposition in der Kindheit und Jugend mitverantwortlich gemacht.

    Der beste Hautkrebs ist der, der gar nicht erst entsteht

    Das immer weitere Ansteigen der Hautkrebserkrankungen gehe auf den allzu sorglosen Umgang mit der Sonne in den letzten Jahrzehnten zurück: „Die heute diagnostizierten Hautkrebse sind vor 20 bis 30 Jahren entstanden“, so Prof. Gutzmer. „Bei unserer lichtgeschädigten Bevölkerung gibt es auch in Zukunft einen Riesenbedarf an Vorsorge, Behandlung und Nachsorge.“ Als wichtiger Schritt in der Hautkrebsprävention wurde das UV-Schutzbündnis angesehen mit dem Motto: Der beste Hautkrebs ist der, der gar nicht erst entsteht. Aktuelle Untersuchungen zeigten ein großes Informationsdefizit: Das seit 2008 bundesweit angebotene Hautkrebs-Screening zur Früherkennung und der frühzeitigen Identifizierung von Hauttumoren, auf das alle gesetzlich Versicherten ab 35 Jahren nach der Krebsfrüherkennungsrichtlinie des Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) alle zwei Jahre einen Anspruch haben, hat sich bei der Hälfte der Versicherten immer noch nicht herumgesprochen. Dabei könnten bei frühzeitiger Entdeckung Tumore risikoärmer entfernt und eine Progression vermieden werden.