1. Rückenschulkurse nach § 20/Abs.1 SGB V # 1
    Ferrarri

    Rückenschulkurse nach § 20/Abs.1 SGB V

    Hallo,

    möchte Rückenschulkurse nach § 20/Abs.1 SGB V in einem Fitnesstudio abhalten. Im Haupteinkommen bin ich Angestellt 39St/Woche.
    Was gibt es für Möglichkeiten...Lohnt es sich als Freier Mitarbeiter, somit würde ich eine Berufshaftplicht benötigen und müsste ja Steuern abführen...welche Vergütung ist so gängig als FM 50/50?

    grüße

  2. Rückenschulkurse nach § 20/Abs.1 SGB V # 2
    Ferrarri
    kennt sich hier niemand zu aus?

  3. Rückenschulkurse nach § 20/Abs.1 SGB V # 3
    physiopoint
    50/50 scheint mir sehr wenig. Gerade wegen der angesprochenen Versicherungen etc. pp.

    Üblich ist 60/40 - 70/30, wenn man gut verhandelt auch 80/20. Ein Anruf beim Steuerberater sollte klären, ob die Einnahmen aus diesen Kursen nicht steuerfrei sind und wie die Rechnung in diesem Fall formuliert werden muss - wir sind ja Deutschland

    Ich erinnere mich an VHS Kurse und Kurse in Vereinen, deren Einnahmen bis zu einem gewissen Betrag im Jahr steuerfrei waren. Ich weiß es aber nicht mehr im Detail. Wie gesagt: Steuerberater hilft.

    Und ganz wichtig: Die Förderung nach §20 Abs.1 SGB V GAAAANZ vorsichtig formulieren. Die Kassen setzen teilweise unterschiedliche Mindestteilnahme Voraus und zahlen auch nicht immer alles. Ich habe das so gelöst, dass ich die Teilnehmer von derartigen Kursen im Anmeldeformular ankreuzen lasse, dass Sie wissen, dass eine Förderung freiwillig ist und diese vorab mit der jeweiligen Kasse geklärt werden muss.
    Geändert von physiopoint (13.07.2011 um 22:57 Uhr)

  4. Rückenschulkurse nach § 20/Abs.1 SGB V # 4
    Ferrarri
    Super danke schon mal für die Informationen.

  5. Rückenschulkurse nach § 20/Abs.1 SGB V # 5
    Sandy86
    Auf Honorarbasis kannst du auch arbeiten, es gibt dann einen "Kursleiterfreibetrag", den du verdienen darfst, ohne, dass sie es dir abziehen. Einfach mal beim SB nachhaken

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