Das Umsatzsteuergesetz legt fest, dass Heilbehandlungen im Rahmen der Humanmedizin, die durch einen Physiotherapeuten erbracht werden, umsatzsteuerfrei sind. Bis Ende 2011 wurde diese Vorschrift von der Finanzverwaltung großzügig ausgelegt. Diese Steuerfreiheit erstreckte sich grundsätzlich auch auf Behandlungen, die im Nachgang an eine ärztlich verordnete Heilbehandlung erfolgten. Dabei kann es sich zum Beispiel um ein Rückentraining handeln, das der Patient aus eigener Tasche zahlen musste.

Artikel: Umsatzsteuer auf Leistungen eines Physiotherapeuten