1. Sind telefonische Beratungen abrechnungsberechtigt? # 1
    Mario Schmid

    Sind telefonische Beratungen abrechnungsberechtigt?

    Hallo zusammen,
    auch meine Praxis ist seit Wochen zu. In dieser Zeit wurde ich immer wieder telefonisch von bestehenden, bzw., hoffentlich, zukünftigen Patienten um Rat gebete. Diesen gibt man natürlich gerne, auch wenn dabei finanziell nichts herausschaut.
    Nun habe ich erfahren, dass es hier in der CH einige Kassen gibt, die während der Coronakrise angebrachte telefonische Beratungen/Behandlungen übernehmen wollen.

    Ich habe nun an die entsprechenden Personen folgenden Text geschickt. Vlt hilft das demder einen oder andern hier etwas weiter, oder gibt eine Idee.

    Guten Tag Frau......., ich hoffe, meine telefonische Beratung hat Ihnen zur
    Besserung verholfen. Ich habe erfahren, dass es Krankenkassen gibt, die
    während der Coronakrise auch telefonische Beratungen/Behandlungen
    bezahlen.
    Auch ich habe derzeit 100% Umsatzeinbussen und muss flexibel damit
    umgehen. Aus diesem Grunde werden Sie in den nächsten Tagen von mir eine
    Rechnung für meine telefonische Beratung am 27.3. 2020 bekommen. Diese
    schicken Sie bitte an Ihre KK. Sollten sie Ihnen den Rechnungsbetrag,
    bzw den vertraglich ausgemachten Betrag zurückerstatten, bezahlen Sie
    mir bitte meine Rechnung. Sollte Ihre Kasse nicht so kulant sein,
    betrachte ich meine Beratung als Dienstleistung und die Rechnung wird
    hinfällig.
    Mit freundlichen Grüssen, Mario Schmid
    www.massagepraxis-schmid.com


    Euch allen alles Gute.
    Hoffentlich können wir hier bald wieder von richtigen Erfahrungen lesen.

    Mario
    Geändert von Mario Schmid (11.04.2020 um 14:45 Uhr)

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