Das FG Düsseldorf hat sich mit der Umsatzsteuerpflicht physiotherapeutischer und allgemein der Gesundheitsförderung dienender Leistungen, die ohne Vorliegen einer ärztlichen Verordnung erfolgen, beschäftigt.

• Physiotherapeutische Leistungen an Selbstzahler


• Umsatzsteuerfreiheit oder Umsatzsteuerpflicht

Das FG gab der Klagte teilweise statt. Die Leistungen an Selbstzahler stellten nach Auffassung des FG steuerfreie Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin dar. Das FG entscheid aber auch, dass der Therapiezweck dabei aber nur in den Fällen nachgewiesen sei, in denen erstens bereits vor der Anschlussbehandlung eine ärztliche Verordnung vorgelegen habe und zweitens spätestens nach Ablauf eines Jahres wegen der derselben chronischen Erkrankung eine erneute ärztliche Verordnung zur Physiotherapie vorgelegt worden sei.

Mehr dazu hier: Umsatzsteuerliche Behandlung von physiotherapeutischen Leistungen - Urteil