1. freiberufler # 1
    Gast1124

    freiberufler

    hallo,
    wer kann mir weiterhelfen? suche dringend nach umfassenden infos zur freiberuflichkeit. (was muß beachtet werden, welche versicherungen brauch ich alle, ab wann kann ich das machen und und und9
    außerdem würd ich gern nen rat bekommen ob ihr in der momentanen situation es riskant findet neu als fdreiberufler anzufangen oder wie ihr díe lage einschätzt.
    hoffe auf diesem weg infos zubekommen die mir realistisch weiter helfen, und deswegen schon mal ein großes dankeschön!!

    ach nochwas, wie siehts mit euren erfahrungen aus bezüglich der verträge. wieviel prozent sind reslistisch für sich zubeanspruchen und was ist unrealistisch, auf was muß ich noch bei vertragsabschöuß mit einer praxis achten?
    danke

  2. freiberufler # 2
    Gast1156

    Freiberufler

    Hallo Analene!

    Als Freier Mitarbeiter mußt Du Dich selbst Renten -(BFA) und Krankenversichern.
    Außerdem solltest Du eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung abschließen.

    Du erhälst vom Praxisinhaber, je nach Verhandlung, 80-60% deines Umsatzes. Hierfür mußt Du ihm in der Regel eine Rechnung schreiben.
    Privatpat. schreibst Du besser selbst eine Rechnung - damit umgehst Du das Risiko, falls Du nur in einer Praxis tätig bist, Scheinselbstständig zu sein!

    Heutzutage hast Du die Möglichkeit, falls Du jetzt Arbeitslos bist und Leistungen vom Arbeitsamt erhälst, eine IchAG aufzumachen. Da bekommst Du das erste Jahr 600 Eur im Monat und kannst bis zu 3 Jahren wieder zurück in die Arbeitslosigkeit.

    Es gibt sozusagen gar kein Risiko- wer das heute nicht macht der macht es nie!

    Trotz der schweren politischen Situation hat man als freier gute Chancen weiterzukommen!

    Geh mal auf www.formblitz.de - da kannst Du Dir mal einen Freien Mitarbeiter Vertrag ansehen - einfach bei Suchen eingeben!

    Viel Glück!

    Alexa

  3. freiberufler # 3
    Gast1124
    hey alexa,

    danke für deine antwort, hab sie leider erst jetzt lesen können.

    kannst du mir vielleicht auch sagen wie das ganze mit dem melden als freiberufliche geht. muß ich da zum gesundheitsamt und mich melden, oder wie läuft das.

    und wegen der ich-ag, da wird eine eintragumg in die handelskammer oder so gefordert. wir müssen doch aber garnicht in ner kammer sein oder einen gewerbeschein haben, oder?

    wär toll wenn du mir da auch noch weiterhelfen könntest,
    danke aufjedenfall schonmal für die anderen infos!
    gruß analene

  4. freiberufler # 4
    APM
    Liebe Alexa,
    die Antwort meiner Kollegin kann ich so nicht stehenlassen.

    Unabdingbar und nicht zu umgehen für die Freiberuflichkeit sind:


    1. BfA Rentenversicherung (auch als freiberufliche KG bist du in der BfA pflichtversichert), Infos bekommst du direkt bei der BfA in Deinem Heimatort, bzw. der nächst größeren Stadt = beitragspflichtig
    2. Berufshaftpflichtversicherung (da gibt es jede Menge Anbieter, z.B. NAV - Ärtzeversicherung) = beitragspflichtig
    3. Pflegeversicherung (falls du aus der gesetzlichen KV raus willst und dich nicht sofort privat KV versichern willst) = beitragspflichtig
    4. Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (22089 Hamburg, Pappelallee 35-37) = beitragspflichtig
    5. Meldung beim Gesundheitsamt (da reicht es anzumelden ab welchem Zeitpunkt du in welcher Praxis freiberuflich arbeiten willst) = beitragsfrei
    6. Meldung beim Finanzamt
    Alle Meldungen müssen schriftlich gemacht werden. Der ZVK kann dir da eine Reihe an Unterlagen und Adressen zuschicken. Eventuell kann dir auch das Arbeitsmat hilfreiche Infos (ich-AG) geben.

    Um nicht scheinselbständig zu sein müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
    0. !!! Mindestens 1/5 deines Einkommens müssen aus anderer Quelle erwirtschaftet werden !!!

    1. keine Weisungsgebundenheit des Auftraggebers = Praxisinhabers
    2. keine oder nur mindere Betriebseingliederung
    3. keine persönliche Abhängigkeit vom Auftraggeber
    4. keine weitreichenden Kontroll- und Mitspracherechte des Auftragsgebers
    5. keine Berichtspflicht gegenüber dem Auftraggeber
    6. Vorhandensein eigener Betriebsmittel
    7. es darf keine Ausschließlichkeitsklausel geben (du darfst auch für andere Auftraggeber tätig sein)
    8. eigenständiges Auftreten gegenüber den Kunden (eigene Visiten- und Terminkarten, eigenes Logo, ...
    9. freie Preisgestaltung bei Privatpatienten
    10. eigener Patientenstamm
    11. Entlohnung als Umsatzbeteiligung
    12. kein Netgeld bei Urlaub und Krankheit
    13. keine Bewertung der Einkünfte durch die Finanzverwaltung als Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit

    Ein Risiko ist die Freiberuflichkeit schon. Hast Du keine Patienten, hast du auch kein Einkommen.

    Auf der anderen Seite wird ein Praxisinhaber auch Mitarbeiter entlassen wenn die Patientenanzahl nicht mehr aussreicht um alle Mitarbeiter zu beschäftigen. Du hast aber keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld wenn du nichts mehr zu tun hast. Deshalb empfehle ich dir auf jeden Fall monatlich Geld zurückzulegen um zwei oder drei Monate überbrücken zu können.

    Die aversierten 80% Umsatzbeteiligung meiner Kollegin sind absolut nicht realistisch.

    60 - 65% für Praxispatienten und 70 - 75% für Hausbesuche sind absolut gängig (ich kenne keine Praxis in der mehr gezahlt wird), d.h., dass du für 1 KG-Behandlung eines Kassenpatienten ca. 9 Euro, Privatpatient ca. 13 Euro bekommst. Die Freiberuflichkeit lohnt sich nur dann wenn du auch viel arbeitest. Mit 20 Stunden die Woche kannst du gerade mal deine Fixkosten decken (Versicherungen, Steuer, Fobis, etc.)!

    Bedenke, dass du den Urlaub, die Feiertage, die Fobitage und die Krankheitstage und die abgesagten Patientenstunden nicht bezahlt bekommst. Von 365 Tagen im Jahr fallen 104 für Wochenende weg, ca. 10 Tage für Feiertage, ca. 30 Tage für Urlaub, etc...., d.h., dass nur noch ca. 220 Arbeitstage übrig bleiben.

    Ich habe nie bereut in die Freiberuflichkeit und später in die Selbständigkeit gegangen zu sein.

    Arbeiten muss man mehr wenn man mehr verdienen will und man hat auch eine Menge mehr an Sorgen. Aber man muss halt auch nicht mehr nach der Pfeife eines Chefs tanzen (hat ja auch eine Menge für sich).
    Gruß von susn

  5. freiberufler # 5
    Gast1253

    freier mitarbeiter

    an APM
    Habe eben deine antwort auf die frage zum freien mitarbeiter gelesen und hoffe das du meine genauso gut und hilfreich beantworten kannst.
    also, ich werde ab nächsten monat auch als freier mitarbeiter in einer praxis arbeiten, dazu biete ich noch mobile massagen für zu hause an.
    1. reicht das um nicht scheinselbstständig zu sein, natürlich muß ich noch die kriterien inerhalb der praxis erfüllen.
    2. brauche ich für die mobilen massagen, die ich privat anbiete eine anmeldung beim gesundheitsamt?
    3. könnte ich auch die mobilen massagen als kassenrezept über die praxis abrechnen?
    leider ist das problem das ich die mobilen massagen in sachsen-anhalt ausführe und die praxis in niedersachsen ist. spielt das eine rolle?
    bis jetzt konnte mir noch nicht mal das gesundheitsamt diese fragen beantworten, tja und nun schleppe ich ein kleines problem meiner ungelösten fragen mit mir rum.
    ich wäre dir sehr dankbar, wenn du mir einwenig weiterhelfen könntest.
    ich danke im voraus.
    liebe grüße dani

  6. freiberufler # 6
    APM
    Hallo Dani,

    1. reicht das um nicht scheinselbstständig zu sein...
    Mindestens 1/5 deiner jährlichen Einnahmen müssen aus anderer Quelle, als der Praxis stammen, in der du freiberuflich arbeitest.
    Diese 1/5 musst du selbst mit deiner mobilen Massage und evtl. aus Hausbesuchen für andere Praxen bestreiten, um nicht scheinselbständig zu sein.
    Hausbesuche für die "Freiberufler-Praxis" und ebenso Privatpatienten aus dieser Praxis fallen nicht unter diese 1/5!

    Dass die Privatpatienten aus der "Freiberufler-Praxis" als eigenständige Auftraggeber gelten stimmt nicht, weil du für diese Behandlungen Prozente an den Praxisinhaber zahlst. Durch die Beteiligung des Praxisinhabers an deinen Behandlungen der Privatpatienten wird offensichtlich, dass du nicht vollständig selbständig, sondern im Auftrag der Praxis tätig bist.

    2. brauche ich für die mobilen massagen, die ich privat anbiete eine anmeldung beim gesundheitsamt?
    Ja, wenn du medizinische Massagen und/oder Massagen auf ärztliche Verordnung machen möchtest.
    Dann musst du dort anmelden, dass du ab dem ... als selbständige Physiotherapeutin Hausbesuche machst und ab dem ... als freiberufliche Physiotherapeutin in der Praxis XY, Straße, Ort, arbeitest. Das reicht. Das Gesundheitsamt schickt dir dann eine Bestätigung deiner Anmeldung zu.

    3. könnte ich auch die mobilen massagen als kassenrezept über die praxis abrechnen?
    Ja, wenn der Praxisinhaber damit einverstanden ist. Er/sie müsste dann wahrscheinlich mit einer anderen Krankenkassenstelle abrechnen. Frag ihn/sie mal.
    Dieser Umsatz fällt dann aber nicht unter die 1/5!

    Gruß von susn

  7. freiberufler # 7
    APM

    Buchempfehlung für angehende Freiberufler und Selbständige

    Hallo,
    habe ein sehr gutes Buch gefunden mit wirklich allem, was für freiberufliche und selbständige PTs interessant, wissenswert und wichtig ist.
    Das Buch hat knapp 200 Seiten, ist sehr übersichtlich gestaltet, und ist gut zu lesen.
    Das Buch heißt "Die eigene Praxis", von Peter Appuhn und Frieder Bothner, ISBN 3-00-012493-4.
    Ich habe es über www.physio.de bestellt, Kostenpunkt inkl. Versand 20,80 €. Dieses Geld ist bestens angelegt!
    Hätte es das Buch schon vor meinem Gang in die Selbständigkeit gegeben, ich hätte mir sehr viel Zeit und viel Kopfzerbrechen erspart.
    Gruß von susn

  8. freiberufler # 8
    Gast1253

    buch

    danke, dass du dich noch einmal gemeldest hast. ich habe mir dieses buch vor 1 woche bestellt, kam zwar noch nicht wirklich zum lesen, aber überflogen finde ich es auch sehr toll. vielen dank noch einmal.

  9. freiberufler # 9
    Gast3431
    Also ich fange auch grade an mich freiberuflich zu melden, ich habe einen Nebenjob angemeldet der auf 400 Euro Basis läuft *1/5* meines Einkommens und ich bin eingestellt in einer Praxis… ich glaube wenn man nicht maximal 18 Euro die Stunde verdient Lohnt es sich nicht freiberuflich oder selbständig zu arbeiten. Ich bekomme 22,50 Euro die Stunde bei 5-7 Stunden am Tag. Was Brutto 1800-3000 Euro im Monat sind. Plus die 400 Euro die ich nicht versteuern muss… Ich lege davon Prozentual etwas auf ein Depot um meine Steuern und Versicherungen zahlen zu können. Plus ein kompletten Monats Lohn um auf der sicheren Seite zu sein. Ich habe noch das Glück das mein Freund mir hilft und das alles ohne Probleme klappt. Es sollte gut überlegt sein ob man denn schritt wirklich macht denn es kann auch schnell das finanzielle aus für einen sein!
    Ich habe Netto so Minimal 1000 Euro im Monat Plus die 400 Euro.
    Mein Tipp wenn keiner die Chance hat ein Depot auf zu bauen sollte er es lieber erst mal sein lassen bis er (sie) sich eins aufgebaut hat. Versicherung und Steuer sind nicht zu unterschätzen auch wenn man viel davon absetzen kann und Versicherungsmöglichkeiten gibt wo man sein Geld Prozentual wieder bekommt.

  10. freiberufler # 10
    SunSandy

    Begeisterung!

    Hallo zusammen,

    ich war lang nicht mehr hier im Forum, aber ich wollte nur sagen, dass ich wahnsinnig begeistert bin von der Antwort-Motivation!
    Es ist schön, dass sich noch so viele Physios Zeit nehmen, um anderen Physios zu helfen.

    Ich wünsch Euch allen schöne Weihnachten und einen tollen Start ins Jahr 2007...vor Allem Dir, Analene, wenn Du Dich selbständig machst!
    Drück die Daumen! Es ist genial!

    Grüße, Sandy

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