1. Arbeiten als Physitherapeut während meines Studiums? # 1
    Benjamin_G

    Arbeiten als Physitherapeut während meines Studiums?

    Bevor ich meine Frage stelle erst mal die Rahmenbedingungen:

    Ich habe folgende Frage, ich bin fertiger Physiotherapeut (Seit 2008) und Studiere nun anschließend noch was völlig anderes (das soll jetzt aber nicht Thema sein), bin also derzeit Student.

    Ich habe einen (Klein-)Gewerbeschein und verdiene mit Massagen ("am gesunden Körper" etc.) derzeit Geld von privaten Kunden.

    Ich habe ein lukratives Angebot in einer Ärztlichen Praxis stundenweise Geld zu verdienen (keine PT Praxis). Der Arzt rechnet Leistungen mit privaten Kassen ab und ich schreibe ihm stundenweise Rechnungen.

    Da ich als dort aber als "Physiotherapeut" arbeiten soll:
    Muss ich mich zum Freiberufler machen? Mit allen Konsequenzen?

    Mit meinem Gewerbeschein geht das schließlich nicht!

    Ich werde mit allen Einkünften unter 7200 Euro im Jahr bleiben! Bin also als Student Krankenversichert.
    Was ist mit der notwendigen Rentenversicherung als Freiberufler mit so geringem Einkommen?

    Meine Arbeit ist NUR innerhalb der Arztpraxis (diese ist Haftpflichtversichert!) Muss trotzdem ich eine Berufshaftpflicht abschließen? (Um Freiberuflicher Physiotherapeut zu werden?)

    Und die Berufgenossenschaft? Muss ich bei denen auch zahlen? und was?

    Das sind ganzschön viele Fragen,
    Bin auch für einzelne Antworten sehr Dankbar! Merci

  2. Arbeiten als Physitherapeut während meines Studiums? # 2
    gekadu
    ja, es kommen einige Anmeldungen/Kosten auf Dich zu.
    1. Rentenversicherung. Wenn Du mehr als 400,- pro Monat, also 4.800 pro Jahr verdienst, bist Du DRV-pflichtig. Du hast aber die Möglichkeit, Dich einkommensabhängig einstufen zu lassen (19,9%), das ist für Dich günstiger als der halbe Regelsatz (250,- p.M.). Laß Dich erst mal niedrig einstufen (Einkommen ca. 400,- p.M.), dann zahlst Du das Minimum (knapp 80 Euro pro Monat). Leg Dir aber das Geld auf ein Tagesgeldkonto denn Du mußt den Steuerbescheid einreichen und nachzahlen. Trotzdem laß Dich nicht höher einstufen, denn was sie haben, das haben sie und geben es nicht wieder her
    2. Da Du selbständig bist, brauchst Du eine Berufshaftpflicht. Mein Versicherungsmakler heißt "Herr Kolatus" und ist unter 02041-763230 zu erreichen. Ich zahle dort über einen Rahmenvertrag bei der Basler Securitas pro Jahr 98,-
    3. Auch die Meldung bei der BG ist Pflicht. Jahresbeitrag bei einem Einkommen unter 18.000 liegt bei ca. 130,- Euro.
    Je nach Bundesland mußt Du Dich beim Gesundheitsamt anmelden. Kostet aber nix.
    Viel Erfolg

  3. Arbeiten als Physitherapeut während meines Studiums? # 3
    desELend
    Du bist übrigens schon längst Freiberufler, da Physiotherapeut / Masseur u. med. Bademeister zu diesem Berufsbild zählen.
    Wenn du für jemanden Arbeitest und deine Leistung in Rechnung stellst dann bist du ein Freier Mitarbeiter, hacken: Du darfst nicht mehr als 50% deiner Arbeitskraft bei einem Auftraggeber arbeiten, soll heissen wenn du nicht "schein Selbständig" sein möchtest musst du dir noch mindestens einen weiteren Auftraggeber suchen bei dem du die verbleibende Arbeitskraft einbringst.

    cu Micha

  4. Arbeiten als Physitherapeut während meines Studiums? # 4
    gekadu
    Zitat Zitat von desELend Beitrag anzeigen
    Du bist übrigens schon längst Freiberufler, da Physiotherapeut / Masseur u. med. Bademeister zu diesem Berufsbild zählen.
    Wenn du für jemanden Arbeitest und deine Leistung in Rechnung stellst dann bist du ein Freier Mitarbeiter, hacken: Du darfst nicht mehr als 50% deiner Arbeitskraft bei einem Auftraggeber arbeiten, soll heissen wenn du nicht "schein Selbständig" sein möchtest musst du dir noch mindestens einen weiteren Auftraggeber suchen bei dem du die verbleibende Arbeitskraft einbringst.

    cu Micha
    Hallo Micha,
    stimme Dir fast zu.
    Wenn man seine Sozialleistungen selbst zahlt, ist man nicht scheinselbständig. Es gibt aber auch für Selbständige mehrere Kriterien, um nicht als "abhängig von einem Auftraggeber und somit besonders schutzbedürftig zu sein" und eins dieser Kriterien ist, daß man weniger als 5/6 seines Einkommens von einem Auftraggeber erzielt. Das mit den 50% stimmt so nicht.....
    Du hast selbstverständlich recht, daß man mehrere Auftraggeber braucht, aber wie gesagt, die prozentuale Aufteilung ist nicht 50/50.
    Herzlichen Gruß
    G.

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