Hallo zusammen,

irgendwie ist dieses Urteil an mir vorbei gegangen, hatte mich länger nicht mit diesem Thema auseinander gesetzt und geschaut ob es etwas Neues gibt.

http://www.vpt-bw.de/resources/Behandlung.pdf
http://www.zvk-sachsen.de/Dokumente/news1_1132.pdf


Könnte mir jemand Infos geben was das nach diesem Stand konkret für Physiotherapeuten Bundesweit bedeutet?
Gilt es nur für Baden Würtemberg oder könnte man sich, darauf beziehend und wie im Text erwähnt, nun auch Bundesweit, ohne rechtliche Schritte befürchten zu müssen, an Privatbehandlungen kurativer Natur ohne Rezept heran wagen?


Für ein paar Stimmen wäre ich dankbar!