1. Freiberufler + Festanstellung im KH # 1
    biszumabwinken

    Freiberufler + Festanstellung im KH

    Hallo, wer kann mir helfen bei meiner Thematik. Ich bin im Krankenhaus 30 Stunden beschäftigt und möchte jetzt im eigenen Haus Private Patienten behandeln. Ausserdem würde ich gerne auch Kassen patienten behandeln können. Wenn ich als Freiberufler für eine Praxis arbeiten würde mit selbstgesuchten Patienten, wäre es dann möglich beides zu machen. Wie verhält es sich mit der Scheinselbständigkeit? Bin über das KH versichert. Muß ich mich dann trotzdem noch anderweitig versichern? Wäre toll wenn mir jemand helfen könnte. LG

  2. Freiberufler + Festanstellung im KH # 2
    JürgenK
    Hallo,
    sowie hier im Forum als auch anderen wurde dies schon sehr oft gefragt und auch beantwortet....aber ich versuche es noch einmal.
    Ersteinmal muß Dein AG damit einverstanden sein, bitte schriftlich geben lassen.
    Für Deine "Selbständigkeit"(Nebentätigkeit) kann nicht Dein AG die Kosten tragen, also mußt Du Versicherungen abschließen: BG (muß) , Berufshaftpflichtversicherung (unbedingt)da sollte auch die "Behandlung" ohne VO enthalten sein, RV und KK befragen, denn bis zu einem zusätzlichen Einkommen von 4800€ im Jahr kann es frei sein, Finanzamt melden (Einkommen aus selbständiger Tätigkeit)
    Als FM kannst Du in Praxen mit einer Kassenzulassungen Aufträge ab arbeiten zu ausgehandelten %Sätzen (z.B. 60/40) auch selbst eingebrachte VO
    So im eigenen Haus Behandlungen durchführen ist nicht so einfach, da muß man beim örtlichen Bauamt einen Nutzungsänderungsantrag stellen (auch bei Eigentum) sind die Nachbarn damit einverstanden ..., denn aus Wohnraum wird gewerblicher Raum, auch wenn wir kein Gewerbe sind...es können aber noch andere Auflagen erfolgen z.B. zusätzliche Parkplätze stellen...in einigen BL muß man sich auch noch beim Gesundheitsamt melden...
    So, ich hoffe, ich habe nichts vergessen...
    Behandlungen ohne VO darf man nur als HP oder dem sektoren HP für Physios, außer Wellness und bestimmte Präventionsbehndlungen!
    MfG
    JürgenK
    PS: hier noch eine Wortdefinition:
    Was ist der Unterschied zwischen "Freier Mitarbeiter" und "freiberuflich"?
    "Freie Mitarbeiter" sind selbstständige Unternehmer, die ohne eigene Räume für eine fremde Praxis Behandlungen durchführen.

    "Freiberuflich" hingegen ist eine steuerliche Klassifizierung. Leider wird der Begriff häufig im Sinne von "selbstständig" verwendet. Das ist aber falsch, da es freiberufliche Mitarbeiter geben kann, die nicht-selbstständig arbeiten, und Selbstständige die gewerblich arbeiten.
    Eine Bitte: Verwenden Sie den Begriff "selbstständig" statt "freiberuflich", es sei denn es geht um steuerliche Fragen.
    Geändert von JürgenK (25.08.2010 um 18:28 Uhr)

  3. Freiberufler + Festanstellung im KH # 3
    biszumabwinken
    Hallo Hr. Krummrei, vielen Dank für die schnelle Antwort. Vieles ist schon geklärt. Wie Wohnraum in Gewerberaum umzuwandeln. KV fällt keine an, solange ich nicht mehr verdiene als im Hauptjob. RV fällt an. Wofür ist die Berufsgenossenschaft denn gedacht und warum muß ich mich da versichern, wenn ich von zu Hause behandle und keine Wege entstehen? Was mich vor allem interessiert ist, wenn ich über eine Praxis Kassenpatienten abrechne und dort einen Vertrag als selbständig Tätige habe, müssen meine Räume zu Hause, in denen ich ja dann Kassenpatienten behandle, den räumlichen Vorschriften der Kassen entsprechen? Danke im Voraus für die Antwort.

  4. Freiberufler + Festanstellung im KH # 4
    JürgenK
    Hallo,
    BG> z.B. Sie stolpern im Behandlungsraum in Iher Wohnung und brechen sich den Arm....oder auf dem Weg zum Briefkasten um Rechnungen einzustecken, passiert was...dann sind Sie genau so versichert wie auf der Arbeitsstelle wo Sie angestellt sind, nur das kann und wird Ihr AG bzw die Versicherung bei der BG dort nicht bezahlen.
    Aber jetzt kommt es: Patienten der GKV dürfen nur in Praxen mit Zulassung zur GKV behandelt werden, es sei denn, ein HB wurde vom Art verordnet, dann darf dieser Kassenpatient in seiner "Wohnung", Heim ...behandelt werden.
    Also, Sie dürfen in Ihrer Wohnung keine Versicherten der GKV auf VO behandeln.
    Sie sind in der Kassenzugelassenen Praxis dann FM,also selbstständige Unternehmer, der ohne eigene Räume für eine fremde Praxis Behandlungen durchführt. Normaler weise dürfen Sie auch keine VO der GKV annehmen (Sie haben keine Zulassung)
    MfG
    JürgenK
    Geändert von JürgenK (26.08.2010 um 16:53 Uhr)

  5. Freiberufler + Festanstellung im KH # 5
    biszumabwinken
    Hallo Jürgen, Danke für die vielen und vor allem sehr zeitnahen Informationen. Wissen Sie eine gute und günstige Berufshaftpflichtversicherung? Wohin kann ich mich hinwenden? Würden Sie in der heutigen Zeit das Risko eingehen? Sind ja doch eine Menge Kosten die da auf einen zukommen mit RV, BG, Berufshaftpflicht und dann der Steuerabzug. Viel bleibt von einem Rezept ja nicht mehr übrig. LG

  6. Freiberufler + Festanstellung im KH # 6
    JürgenK
    Hallo,
    zur Berufshaftpficht kann ich keinen Hinweis geben, sollte man sich von einem unabhängigen Makler beraten lassen,...es muß halt eben auch die Behandlung ohne VO dabei sein.
    Ja, man sollte sich so einen Schritt sehr überlegen, unter 15 Std in der Woche lohnt sich meistens nicht.
    MfG
    JürgenK

  7. Freiberufler + Festanstellung im KH # 7
    biszumabwinken
    Hallo Hr. Krummrei,
    ich habe noch eine Frage, darf ich als selbständige Physiotherapeutin Massagen und Fußreflexzonentherapie als Präventivmaßnahme den Patienten in Rechnung stellen oder fällt das in den Bereich der Wellnesstherapie und muß ich dann dafür ein Gewerbe anmelden? Danke für die Antwort. Grüße B.Walter

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