Wer die Kosten für bestimmte medizinische Hilfsmittel, Kuren oder etwa Therapien als außergewöhnliche Belastung in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen will, muss sich nach dem Willen von Bundesfinanzminister Schäuble vorher eine Bescheinigung vom Amtsarzt oder dem ..medizinischen Dienst der Krankenkassen besorgen.
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Für alle übrigen Krankheitskosten hat sich aber nichts geändert", beruhigt Isabel Klocke, Steuerexpertin vom Bund der Steuerzahler. "Für den Abzug der Praxisgebühr reicht nach wie vor die Quittung und für Medikamentenkosten oder auch etwa eine Brille reicht auch weiter das Rezept des Arztes."

Quelle: Welt.de

Artikel: So ziehen Sie Krankheitskosten von der Steuer ab