Sie alle müssen sich auf gravierende Einschnitte in der Heilmittelversorgung einstellen, wenn es nicht im letzten Augenblick gelingt, Bundesministerin Ulla Schmidt zum Handeln zu veranlassen. Denn der Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen hat die Heilmittel-Richtlinien bzw. den Heilmittel-Katalog überarbeitet und das Therapieangebot, das Ihnen aus zwingenden medizinischen Gründen zur Verfügung stehen müsste und in der Vergangenheit auch zur Verfügung stand, deutlich gekürzt.

Schlimm genug ist es schon, wenn bei akuten Erkrankungen der Wirbelsäule- und/oder den Gelenken wie z. B. Osteoporose, Skoliose und Arthrose die Zahl von 14 auf 6 Anwendungen begrenzt wird und anschließend in den nächsten
12 Wochen ein Anspruch auf weitere Behandlungen nur noch im Ausnahmefall besteht

Noch gravierender trifft es die chronisch Kranken (z. B. Schlaganfallpatienten,
MS-Patienten, Rheumatiker, Kinder mit frühkindlich erworbenen
Hirnschädigungen usw.), die im Regelfall eine 12wöchige Therapiepause zwischen 2 Behandlungsintervallen (Verordnungen) einlegen sollen und damit jährlich nur noch in jedem 2. Quartal behandelt würden.
Noch kann das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) helfen und die geplante Änderung beanstanden.

Helfen Sie als unmittelbar Betroffene mit, dass dies auch geschieht!

Richten Sie Ihren Protest gegen die geplante Änderung an die für uns zuständigen Politiker. Benutzen Sie die vorgedruckten Postkarten und tragen Sie Ihren Absender ein.
Ihr Praxis-Team hält einen entsprechenden Vorrat mit verschiedenen Adressen für Sie bereit.