Auch als Aushilfe hast Du Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub. Dieser richtet sich nach den Arbeitstagen pro Woche, nicht nach den Stunden. Wenn Du z. B. an 2 Tagen in der Woche arbeitest, müßtest Du mindestens 8 Tage bezahlten Urlaub bekommen, sodaß Du mindestens 4 Wochen Urlaub hast...