Hallo Claudia!
Werbung die öffentlich ist, ist nur soweit erlaubt soweites sich nicht um Kassenleistungen handelt. Bei einer Zulassungserweiterung, wie hier bei der KGG, ist eine Veröffentlichung erlaubt, meines Wissens darf man dan 2 x eine Anonnce starten. Werbung (Informationen) bei Ärzten...