Rückenschulkurse nach § 20/Abs.1 SGB V
Hallo,
möchte Rückenschulkurse nach § 20/Abs.1 SGB V in einem Fitnesstudio abhalten. Im Haupteinkommen bin ich Angestellt 39St/Woche.
Was gibt es für Möglichkeiten...Lohnt es sich als Freier Mitarbeiter, somit würde ich eine Berufshaftplicht benötigen...