Abrechnung mit polizeiärztlichem Dienst

KaySay

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Abrechnung mit polizeiärztlichem Dienst

Moin!

Kann mir jemand sagen, wie ich mit dem polizeiärztlichen Dienst NRW die Physikalische Therapie (Heilmittelverordnung Nr.13) abrechnen kann?

Danke schonmal.
Gruß
KaySay
 
Zu VdeK Preisen. Bei uns in Westfalen Lippe müssen die Rezepte genehmigt werden vom Polizeiärztlichen Dienst, zumindest wenn sie nicht vom Polizeiärztlichen Dienst ausgestellt wurden.

mfg: Jochen
 
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