Hallo Herr Hans,
bitte verzeihen Sie, es lag nicht in meiner Absicht Ihren Beitrag halbfertig erscheinen zu lassen. Mein Begehr war ausschließlich auf eine bisher nicht zur Sprache gekommene Kleinigkeit hinzuweisen.
Friede?
Hallo sunflowergirlie,
bei Kassenpatienten der gesetzlichen KVs besteht der Behandlungsvertrag zwischen der Praxis und der gesetzlichen KV. Die Landesverbände der gesetzlichen KVs erteilen die Zulassung nur bei Erfüllung der vorgeschriebenen (mannigfaltigen) Voraussetzungen. Man arbeitet also nach deren Bedingungen. Dazu haben Jochen und Hans-Heinrich ja schon genauere Infos gegeben.
So steht es wörtlich in den Heilmittelrichtlinien der gesetzlichen KVs:
Der Arzt kann bestimmen, dass die Therapie am Wohnort des Patienten als "Hausbesuch“ durchgeführt wird. Das ist nur dann zulässig, wenn der Patient aus medizinischen Gründen den Therapeuten nicht aufsuchen kann bzw. wenn zwingende medizinische Gründe vorliegen...
In der Heilmittelverordnung sind nach Maßgabe der vereinbarten Vordrucke die Heilmittel eindeutig zu bezeichnen. Ferner sind alle für die individuelle Therapie erforderlichen Einzelangaben zu machen. Anzugeben sind insbesondere ..., Hausbesuch (ja oder nein), ...
Ich weiß nicht, was der ZVK dir genau gesagt hat, aber ich finde die Heilmittelrichtlinien eindeutig: kein Hausbesuch ohne ärztliche Verordnung! Wie Jochen ja schon geschrieben hat, es besteht die Gefahr, dass die KVs die Behandlungsvergütungen zurückfordern.
Bei Privatpatienten besteht kein Vertrag zwischen Praxis und Krankenversicherung, sondern ein Vertrag zwischen Therapeut/Praxis und Patient. Für die Abrechnung der Leistungen bei Privatpatienten muss lediglich die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung vorliegen (und, falls qualifizierte Positionen abgerechnet werden wollen, der Nachweis von den
abgeschlossenen Fortbildungen der entsprechenden Behandlungsmethoden wie MLD, MT, Bobath, etc.). Praxiseinrichtungsvorschriften, vorgeschriebene Öffnungszeiten, Fortbildungspflicht, etc. gibt es bei Privaten KVs nicht. Ebenso ist der Behandlungsort nicht vorgeschrieben.
Gruß von susn