Hallo Jochen,
Was macht eine Behandlung eines Therapeuten zur Behandlung? Ist das ohne Rezept auch eine Behandlung? Sie ist ja nicht verordnet.
Der springende Punkt ist der Unterschied zwischen der Behandlung einerseits und der Therapie einer Erkrankung andererseits.
Das Therapieren einer Erkrankung ist uns PTs nur mit ärztlicher Verordnung erlaubt. Es ist uns aber erlaubt ohne ärztliche Verordnung Prävention und gesundheitserhaltende Maßnahmen durchzuführen, wie z.B. Güsse, Entspannungsmassagen, Fußreflexzonenbehandlung, Rückenschule, Wassergymnastik, etc.
Eine z.B. energetische Therapie, die darauf ausgerichtet ist den Energiefluss des Patienten wieder in Gang zu setzten ist keine Therapie einer Erkrankung, denn ein gestörter Energiefluss ist keine Krankheit. Deshalb darf ich, wie jeder Laie ohne anerkannte medizinische Ausbildung übrigens auch, energetische Techniken bei meinen Kunden anwenden. Genau so darf ich auch Rückenschulkurse für Patienten geben, die z.B. Bandscheibenvorfälle haben. Ich therapiere nicht die Erkrankung, also den Bandscheibenvorfall, ich leite lediglich eine Rückenschule.
Angehörige sogenannter „Freier Berufe“, dazu zählen z.B. PTs, Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberatern, Journalisten, etc., üben eine freiberufliche Tätigkeit aus, die laut Definition „auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse des Auftraggebers und der Allgemeinheit zu Inhalt hat“. Im Regelfall ist für die Ausführung eines Freien Berufes, auch freiberufliche Tätigkeit oder auch Katalogberuf genannt, eine amtliche Erlaubnis erforderlich.
Eine Tätigkeit, die die o.g. Merkmale nicht erfüllt, ist eine gewerbliche Tätigkeit. Eine Tätigkeit ist entweder freiberuflich oder gewerblich, aber nie beides.
Warum muss das Fitnesscenter für energetische Übungen Gewerbesteuer und Mehrwertsteuer bezahlen?
Ein Fitnessstudiobetreiber braucht keine besondere berufliche Qualifikation, er erbringt die Dienstleistung nicht persönlich und auch nicht eigenverantwortlich. Er stellt lediglich die Räume, die Geräte und das Personal zur Verfügung. Deshalb ist seine Tätigkeit gewerblich, ergo muss er Gewerbesteuer zahlen.
Warum fällt Gewerbesteuer für Übungen an, die von einem Physio in einem Fitnesscenter gezeigt werden?
Weil der Umsatz aus dieser Tätigkeit nicht vom Physio versteuert wird, sondern von seinem Arbeitgeber, der die Dienstleistungen immer noch nicht persönlich und eigenverantwortlich und aufgrund besonderer Qualifikation erbringt, also ein Gewerbe betreibt.
Wenn ich z.B. einen Freien Mitarbeiter habe, fallen die Einnahmen, die ich als Praxisinhaber durch den FM erwirtschafte, unter die Gewerbesteuerpflicht wenn sie nicht vernachlässigbar gering sind, oder wenn in einer Personengesellschaft der Gewinn unter 24.000 € pro Jahr liegt. Denn den Umsatz, den ich durch die Leistung meines FMs erziele und den ich zu versteuern habe, habe nicht ich aufgrund besonderer beruflicher Qualifikation und auch nicht persönlich und eigenverantwortlich erbracht, sondern mein FM.
Was macht eine energetische Behandlung zur Umsatzsteuer befreiten Tätigkeit?
Rückenschulkurse, Fußreflexzonenbehandlungen, nicht medizinische Massagen und energetische Therapien z.B. sind persönliche und eigenverantwortliche Dienstleistungen, die ich aufgrund meiner fachlichen Qualifikation erbringe. Deshalb sind sie auch ohne Rezept gewerbesteuerfrei.
Prinzipiell sind alle Heilbehandlungen umsatzsteuerfrei. Unter Heilbehandlungen versteht man „Behandlungen die im Rahmen der Ausübung der arztähnlichen Berufe zum Zweck der Vorbeugung, Diagnose oder Therapie erbracht werden“. Hat eine Tätigkeit vorwiegend therapeutische Ziele ist sie ebenfalls als Heilbehandlung einzustufen.
Abgesehen davon wird Umsatzsteuer erst ab umsatzsteuerpflichtigen Einnahmen von 17.500 € im Jahr fällig.
Gruß von susn