In meiner Praxis lasse ich beim ersten Termin die Patienten die Anmeldung ausfüllen. Auf dieser Anmeldung unterschreiben die Patienten, dass Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt wurden, privat in Rechnung gestellt werden. Somit hast du bei zu späten Absagen eine Rechtsgrundlage (ohne Unterschrift hast du die nämlich nicht!).
Wenn ich einen zu spät abgesagten Termin nicht besetzen kann muss der Patient mir den ausgefallenen Termin bezahlen. Ausnahmen mache ich nur bei ansonsten zuverlässigen Patienten, die ich schon länger kenne.
Ein Kollege von mir gibt seinen meckernden Patienten immer folgende Antwort: wenn sie eine Karte fürs Konzert haben und die Vorstellung versäumen, erwarten sie doch auch nicht einfach in die Vorstellung am nächsten Tag gehen zu können. Diese Antwort finde ich sehr gut weil sie das Problem auf den Punkt bringt.
Gruß von susn