Gewerbesteuerpflicht für Physios

Juno

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Gewerbesteuerpflicht für Physios

Hallo liebe Leser,

Ich bin durch zufall auf einen Artikel des VPT auf ein neues Schema der Steuereintreibung gestoßen!Die Finanzämter wollen in 1 bis 2 Jahren sämtliche Physiotherapie Praxen in Gewerbebetriebe umwandeln!sodass wir alle in die Umsatz- und Gewerbesteuer fallen!was so ca 30-40%der monatlichen Einnahmen kosten kann!Das schärste jedoch ist das die KK trotz einer dann auszustellenden Rechnung nur ohne Umsatzsteuer bezahlt bekommen und diese aber davon an den Fiskus abführen müssten!Was sagt ihr dazu?:confused:
Damit stehen tausende von unseren Arbeitsplätzen vor dem Aus!​
:mad:
 
Nicht alles glauben was der VPT erzählt.

Ich kenne den Artikel nicht. Diese Bestrebungen sind aber schon alt. Betrifft da aber nicht nur die Physios.

Problem ist: Was unterscheidet eine Massage in der Praxis von einer Massage im Hotel oder Studio?
Das Rezept!
Was ist, wenn kein Rezept vorliegt?

Was unterscheidet Übungen im Studio ohne Rezept von Übungen in einer Praxis ohne Rezept?
Die Patienten oder Kunden sind an beiden Stellen wegen ihrer Gesundheit und ihren Befindlichkeitsstörungen oder Beschwerden.

Ich mache es so, dass ich beides sauber trenne. Auf Behandlungen ohne Verordnung kommt halt noch die Mehrwertsteuer. Und die bekommt dann das Finanzamt. Und die Gewerbesteuer kommt ja erst bei einem deutlichen Gewinn (nicht Umsatz) von mehr als 20000,- € Die Gewerbesteuer wird vor der Einkommensteuer abgezogen. Mindert also diese.

Wovor also Angst?

mfg: Jochen
 
Sind nicht Einnahmen bis 17500 Euro auch von der Umsatzsteuer befreit? Medizinische Heilbehandlungen ja sowieso.

Grüße von Mobby
 
Unter 17500,- € Umsatz fällt keine Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) an. Darf man dann aber auch nicht ausweisen.

mfg: Jochen
 
Ja aber nicht mit diesen Methoden!Wer z.B eine Praxis betreibt mit Mitarbeitern die eine Qualifikation besitzen die der Inhaber nicht hat, kann dies schon zur Verlust der Freiberuflichkeit führen die somit eine Umsatzsteuerpflicht nachsich zieht!oder auch bei einer Zweitpraxis, da hat der Inhaber nach Meinung der Richter und Finanzämter keine eigenverantwortliche Überwachung mehr erfolgen und schon passiert das selbe!Und das bezieht sich auch auf sämtliche Einnahmen durch die Rezepte!
 
Achja und die Heilbehandlung zur Abrechnung beider KK sind nur Umsatzsteuerfrei aber die Finanzämter nehmen letztlich die reinen Einnahmen und davon soll dann Gewerbesteuer abgegeben werden!
 
Nicht alles glauben was so in den Foren zum Besten gegeben wird.
Die Artikel von Dr. Boxberg sind in der aktuellen VPT Fachzeitschrift. Es enspricht nichts Juno`s Beiträgen. Es wird nur auf aktuelle Änderungen aufgrund EU-Richtlininen und Fallen durch die Einstufung der FA/Betriebsprüfer Stellung genommen.
 
Nicht alles glauben was so in den Foren zum Besten gegeben wird.
Die Artikel von Dr. Boxberg sind in der aktuellen VPT Fachzeitschrift. Es enspricht nichts Juno`s Beiträgen. Es wird nur auf aktuelle Änderungen aufgrund EU-Richtlininen und Fallen durch die Einstufung der FA/Betriebsprüfer Stellung genommen.

Gibt es denn EU mäßig was neues, was die Besteuerung angeht?

mfg: Jochen
 
Ja, es sollen nur noch Heilbehandlungen am "kranken" Mensch umsatzsteuerfrei bleiben. Im Gegensatz zu jetzigen UStG wo die Tätigkeit des PT umsatzsteuerfrei ist.

Das ist ja jetzt auch schon strittig. Und sicherlich kein Anlass zur Sorge in unserem Beruf. Wenn es einheitlich klar ist, dass eine Behandlung ohne Rezept umsatzsteuerpflichtig ist, muss man halt die Steuer auf den Preis aufschlagen. Ich persönlich halte die unklare Regelung (oder Handhabe) eher für problematisch. Die Praxis in der Nachbarschaft schlägt keine Steuer auf, ich mache es, also bin ich teurer. Bei Kunden, die auf den Preis gucken müssen, kann das entscheidend sein, wo sie hingehen.
Eine klare Entscheidung durch das Oberfinanzgericht, wie beim Gerätetraining, und alle wissen wo sie dran sind.

mfg. Jochen
 
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