Klage gegen Krankenkasse § 86a SGG
Die Situation:
Die AOK WL lehnt die Genehmigung einer Verordnung außerhalb des Regelfalls ab. Die Patientin legt Widerspruch ein.
Ich behandel die Patientin weiter.
AOK schreibt der Patientin, dass sie die Kosten der Weiterbehandlung nicht übernehmen wird, da in einem Rundschreiben ihres Dachverbandes die Ansicht vertreten wird, dass ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.
Ich beziehe mich auf § 86a SGG und behandelte weiter.
4 Monate brauchte die AOK für eine Entscheidung durch den Medizinischen Dienst und durch die Widerspruchskommission. (Die erste Ablehnung wurde von einer Sachbearbeiterin ohne Kenntnisse getroffen.) Die Entscheidung fiel negativ aus. Die Patientin muss 12 Wochen Behandlungspause machen!
Jetzt behahlt die AOK die Behandlungen die in die Zeit des schwebenden Verfahrens fällt nicht. Ich werde wohl vorm Sozialgericht Klagen müssen.
Hat schon jemand einen ähnlichen Fall, auf den man sich berufen kann? Gibt es schon laufende Klagen?
mfg: Jochen
Die Situation:
Die AOK WL lehnt die Genehmigung einer Verordnung außerhalb des Regelfalls ab. Die Patientin legt Widerspruch ein.
Ich behandel die Patientin weiter.
AOK schreibt der Patientin, dass sie die Kosten der Weiterbehandlung nicht übernehmen wird, da in einem Rundschreiben ihres Dachverbandes die Ansicht vertreten wird, dass ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat.
Ich beziehe mich auf § 86a SGG und behandelte weiter.
4 Monate brauchte die AOK für eine Entscheidung durch den Medizinischen Dienst und durch die Widerspruchskommission. (Die erste Ablehnung wurde von einer Sachbearbeiterin ohne Kenntnisse getroffen.) Die Entscheidung fiel negativ aus. Die Patientin muss 12 Wochen Behandlungspause machen!
Jetzt behahlt die AOK die Behandlungen die in die Zeit des schwebenden Verfahrens fällt nicht. Ich werde wohl vorm Sozialgericht Klagen müssen.
Hat schon jemand einen ähnlichen Fall, auf den man sich berufen kann? Gibt es schon laufende Klagen?
mfg: Jochen