Und das mit dem Rezept!? 95 Prozent aller freien Praxen verkaufen Leistungen ohne Rezept. Wenn Du jetzt sagst: "Die dürfen das aber nicht!" stört die das nicht.
So lange Du keine Diagnosen stellst und auch keine Krankheiten heilst......
Ihre Schätzung 95%....na ja, schätzen kann ja bekanntlich fehlen....aber sei's drum.
Überdies sind Ihre weiteren Verlautbarungen weitaus bemerkenswerter als Ihre Schätzleistungen.
Ihre Annahme durch blose Unterlassung einer Diagnosestellung und der Angabe der "Nichtheilung" von Krankheiten, könnten Angehörige von Heilhilfsberufen zur Heilbehandlung ohne ärztliche Verordnung berechtigt sein, ist gelinde gesagt grottenfalsch.
1. Diagnosen darf in unserem Land jeder stellen der meint er müsste Diagnosen stellen.
Pro Tag kann ich dutzendweise meinen Mitmenschen offene TB oder Geitstesschwäche attestieren, sofern eine sinnvollere Beschäftigung meinerseits nicht möglich oder gewünscht ist.
Aber: eine Diagnose, die Auslöser für eine Therapie, weitere Diagnostik oder die Abgabe von Medikamenten sein soll, darf nur von einem Arzt gestellt werden, in eingeschränkter Form noch von Heilpraktikern.
2. Versucht sich jemand auf das Konstrukt "ich heile keine Krankheit" zu stützen, offenbart sich folgendes Malheur.
Entweder der arme Rezeptlose ist gar nicht krank, dann gäbe es auch nichts was zu heilen wäre. Dann kann sich der Rezeptlose massieren oder weiß der Henker was lassen - alles was Spaß macht und gut tut eben, aber eben nicht geheilt werden (zu was auch er ist ja gesund), also auch nicht therapiert werden.
Oder aber es liegt objektiv eine Erkrankung vor, die aber angeblich nicht geheilt werden soll - dann würde ja ohnehin jeglicher Grund entfallen, weshalb der Rezeptlose den überzeugten Nichtheiler aufsuchen sollte.
Nehmen wir den konkreten Fall der Frau Ania
Die Frau Ania äußert diverse Schmerzen bei unklarer Diagnose.
Was ist zu tun: Sie überhören daß die Frau Ania Schmerzen äußert. Sie dürfen auch nicht erkennen daß eine Erkrankung vorliegt. So und erst jetzt können Sie mit dem gesamten Wellnessgedönse loslegen. Ob dies allerdings dem Ansinnen der Frau Ania entspricht darf bezweifelt werden. Zudem wird Ihnen im Schadensfall jeder Richter mangelnde Fachkompetenz bescheinigen, da Sie als Therapeut das Vorliegen einer Erkrankung hätten erkennen müssen.
Die Variante 2, Frau Ania hat gar keine Schmerzen scheidet in diesem Fall aus.
Das ist alles Mist - und im Ernstfall wird jeder Nichtheiler selbst von einem Rechtsreferendar argumentativ in der Luft zerrissen, bevor Erstgenannter "Guten Tag" sagen kann.
Fakt ist: Zu diesem Thema gibt es unter den Juristen 2 Lager.
Lager 1 vertritt die Meinung solange das HP-Gesetz in unveränderter Form Gültigkeit hat, ist eine Heilbehandlung durch Angehörige der Heilhilfsberufe, ohne vorliegende ärztliche Verordnung ausgeschlossen. Punktum basta !
Lager 2 (u.a. Dr. Boxberg) Vertritt die Ansicht, daß "im Rahmen der gesicherten Erkenntis" behandelt werden kann. Aber selbst das Lager 2 weiß nicht so recht was nun "im Rahmen der gesicherten Erkenntis" sein soll und was nicht.
Tatsächlich hatten auch Vertreter des 2. Lagers bis heute nicht das Vergnügen in einer gerichtlichen Auseinandersetzung diese Rechtsauffassung erfolgreich "durchzuboxen" und damit eine präjudizierende Wirkung für die Heilmittelbranche zu erzielen.
Und solange dem nicht so ist gilt mein Rat: Verlangen Sie in solchen Fällen immer die Vorlage eines Privatrezeptes.
Finger weg, von allem das nicht nachweislich mit Wellnessgedönse zu tun hat und nicht nachweislich "gesunden" Menschen zukommen soll.
1000-mal ist nichts passiert.......ein Mal reicht !
Extremes Beispiel: Manuelle Therapie -> HWS -> und knacks macht's....
Hans-Heinrich