Hans-Heinrich
Gesperrt
Rechnungskürzungen der AOK Baden-Württemberg
Die AOK Baden-Württemberg hatte schon immer ein gut funktionierendes System, mit dessen Hilfe der ohnehin ramponierte Ruf auf stetig neue Negativ-Höchststände getrieben werden soll.
Es scheint als wäre dieses System nun erneut perfektioniert worden.
Mithilfe eines Prüfkataloges, in dem "heilbare" und "unheilbare" Tatbestände für Verordnungen definiert sind, werden Rechnungsabsetzungen en masse vorgenommen, abgerechnete Verordnungen unbezahlt einbehalten und einiges mehr.
Für viele kleine und mittlere Praxen, haben die Rechnungskürzungen nun ein existenzbedrohendes Ausmaß angenommen.
Derzeit sind 2 Klagen bei SG-Stuttgart anhängig:
- ZVK Baden-Württemberg, vertreten durch RA Hein
- VPT, vertreten durch den Justitiar des Verbandes
Ein Antrag auf einstweilige Anordnung und Unterlassung wurde wegen "mangelder Eilbedürftigkeit" und dem Verweis auf die anhängigen Hauptverfahren abgelehnt.
(Aktenzeichen des Beschluß: S 10 KR 5996/05 ER)
Mit einer zügigen Verhandlung ist leider nicht zu rechnen, es sei denn, dem SG-Stuttgart kann im zweiten Anlauf die Eilbedürftigkeit dieser Sache näher gebracht werden.
Sofern Sie, als Besucher dieses Forums bereits von Rechnungskürzungen durch die AOK BaWü betroffen sind, wäre es schön wenn Sie in Form eines Beitrages kurz darstellen könnten:
- In welcher Höhe Ihre Rechnung gekürzt wurde
- Mit welcher Begründung Absetzungen oder Teilabsetzungen vorgenommen wurden
- Ob, und ggfl. was Sie gegen die Rechnungskürzung unternommen haben, oder noch zu unternehmen gedenken.
Hans-Heinrich
Die AOK Baden-Württemberg hatte schon immer ein gut funktionierendes System, mit dessen Hilfe der ohnehin ramponierte Ruf auf stetig neue Negativ-Höchststände getrieben werden soll.
Es scheint als wäre dieses System nun erneut perfektioniert worden.
Mithilfe eines Prüfkataloges, in dem "heilbare" und "unheilbare" Tatbestände für Verordnungen definiert sind, werden Rechnungsabsetzungen en masse vorgenommen, abgerechnete Verordnungen unbezahlt einbehalten und einiges mehr.
Für viele kleine und mittlere Praxen, haben die Rechnungskürzungen nun ein existenzbedrohendes Ausmaß angenommen.
Derzeit sind 2 Klagen bei SG-Stuttgart anhängig:
- ZVK Baden-Württemberg, vertreten durch RA Hein
- VPT, vertreten durch den Justitiar des Verbandes
Ein Antrag auf einstweilige Anordnung und Unterlassung wurde wegen "mangelder Eilbedürftigkeit" und dem Verweis auf die anhängigen Hauptverfahren abgelehnt.
(Aktenzeichen des Beschluß: S 10 KR 5996/05 ER)
Mit einer zügigen Verhandlung ist leider nicht zu rechnen, es sei denn, dem SG-Stuttgart kann im zweiten Anlauf die Eilbedürftigkeit dieser Sache näher gebracht werden.
Sofern Sie, als Besucher dieses Forums bereits von Rechnungskürzungen durch die AOK BaWü betroffen sind, wäre es schön wenn Sie in Form eines Beitrages kurz darstellen könnten:
- In welcher Höhe Ihre Rechnung gekürzt wurde
- Mit welcher Begründung Absetzungen oder Teilabsetzungen vorgenommen wurden
- Ob, und ggfl. was Sie gegen die Rechnungskürzung unternommen haben, oder noch zu unternehmen gedenken.
Hans-Heinrich