Was zahlen KK für Behandlungen?

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Gast1929

Guest
Was zahlen KK für Behandlungen?

Hi Leute,
ich bin seit 3 Jahren im Mutterschutz und habe mich seitdem selbständig gemacht (Hausbesuche/eigenen Raum, usw.). Ich möchte aber jetzt auch für Praxen als Freiberufler tätig werden und brauche für meine Kalkulation etwas Info.
Ich weiß, dass etwa 60 % gezahlt werden, aber ich weiß leider nicht wieviel von der Krankenkasse bezahlt wird! :-(
Super wäre auch, wenn Ihr mir sagen könntet, was für einen Hausbesuch bezahlt wird.

Danke für Eure Unterstützung
 
Hallo Britta,
VdaK-Vergütungstarife:
KG (15-20 Min) 13,94 €
KN neuro 19,42 €
MT (15-25 Min) 15,68 €
MLD (30 Min) 14,11 €
MLD (45 Min) 21,09 €
Massage (15 Min) 9,73 €
Heißluft 2,93 €
Eis 6,23 €

Wenn du Mitglied im ZVK bist kannst du dir alle Vergütungslisten (VdaK, BG, Beihilfe, runterladen: www.zvk.org (unter Downloads).
Auf physio.de müsstest du dich vorher anmelden um an die Vergütungslisten zu kommen - http://www.physio.de/preislisten/index.php
Wenn weder das eine noch das andere geht, meld dich kurz noch einmal, dann schicke ich dir die Vergütungslisten als pdf-Dateien per Mail.

Vor einigen Tagen hat Cerebellum (oder so ähnlich) eine schöne Datei hier im Forum angeboten, mit der man sich seinen Verdienst als Freier Mitarebiter aussrechnen kann, Kostenpunkt 5 €.
Gruß von susn
 
Bezahlung

Hallo Britta,

nur so am Rande, such Dir eine verhandlungsbereite Praxis, was Deine Prozente angeht.
Es geht auch mit weit weniger als 30-40 % für den Praxisinhaber. Denk daran, daß der Praxisinhaber viel Geld an Dir verdient nur alleine durch die Tatsache der Kassenzulassung. Leistung erbringst Du.

Also reine Verhandlungssache. Viel Spaß beim Handeln ;)

Gruß Andreas

Hausbesuch VdaK € 7,67
RVO € 6,65
Beihilfe € 9,20
 
Lieber Andreas,
Du schreibst:
Denk daran, daß der Praxisinhaber viel Geld an Dir verdient nur alleine durch die Tatsache der Kassenzulassung. Leistung erbringst Du.
Irrtum, der Praxisinhaber erbringt ebenfalls Leistung: Abrechnung mit den KVs, Bereitstellen der Praxisräume (für die der Praxisinhaber Miete zahlen muss), Bereitstellen der Einrichtung (die der Praxisinhaber nicht geschenkt bekommen hat), Telefonkosten, Wasser- und Stromkosten, Heizungskosten, Verbrauchsmaterialkosten, etc. Ebenfalls darf nicht vergessen werden, dass die Praxis die Patienten stellt.
Ich als Praxisinhaberin würde meinen Freien Mitarbeiter 65% für Behandlungen in der Praxis und 75% für die Hausbesuche bezahlen. Und dabei würde ich keinesfalls "viel Geld" an meinen FMs verdienen. Jeder kann sich das recht zügig selbst ausrechnen: Aufstellung der Gesamtkosten für die Praxis geteilt durch die Behandlungsstunden aller Mitarbeiter = Kosten pro Behandlungsstunde.
Gruß von susn
 
APM schrieb:
Lieber Andreas,
Du schreibst: Irrtum, der Praxisinhaber erbringt ebenfalls Leistung: Abrechnung mit den KVs, Bereitstellen der Praxisräume (für die der Praxisinhaber Miete zahlen muss), Bereitstellen der Einrichtung (die der Praxisinhaber nicht geschenkt bekommen hat), Telefonkosten, Wasser- und Stromkosten, Heizungskosten, Verbrauchsmaterialkosten, etc. Ebenfalls darf nicht vergessen werden, dass die Praxis die Patienten stellt.
Ich als Praxisinhaberin würde meinen Freien Mitarbeiter 65% für Behandlungen in der Praxis und 75% für die Hausbesuche bezahlen. Und dabei würde ich keinesfalls "viel Geld" an meinen FMs verdienen. Jeder kann sich das recht zügig selbst ausrechnen: Aufstellung der Gesamtkosten für die Praxis geteilt durch die Behandlungsstunden aller Mitarbeiter = Kosten pro Behandlungsstunde.
Gruß von susn

Da kann ich susn nur zustimmen , Andreas macht es sich etwas zu leicht, als FM sollte er auch rechnen können.

Übrigens die Preise wurden in den letzten Jahren von den KK leider nicht erhöht, dafür wurde der Verwaltungsaufwand durch die HMR und andauernden Vertragsverletzungen(RV) durch die AOK beträchtlich erhöht.
 
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