Guten Tag erst mal.
Ich arbeite seit September 2008 als FREIER MITARBEITER für 4 Auftraggeber. Zwei dieser Auftraggeber sind Physiotherapie Praxen und einer ist ein Fitness-Studio angemeldet als GmbH. Als vierter Auftraggeber sehe ich hier und da noch ein paar Hausbesuchspatienten die ich mit Privatrezepten behandle.
Nun bin ich soweit informiert, dass Physiotherapeutische Leistungen nach §4Nr.14 UStG von der Umsatzseteur befreit sind. So schreibe ich auf die Rechnungen meiner Privaten Hausbesuchpatienten immer unter den Rechnungsbetrag diesen Satz...
"Steuerfreie Leistungen nach §4Nr.14 UStG"
Jetzt bin ich mir jedoch beim Schreiben der Rechungen an die Praxen und an das Studio nicht zu 100% sicher ob diese ebenso von der Steuer befreit sind.
Natürlich ist dies nun abhängig von der erbrachten Leistung an den jeweiligen Auftraggeber.
In der Praxis 1 arbeite ich ausschliesslich auf Kassenrezepte und schreib dem Auftraggaber eine 70/30 Rechnung.
In der Praxis 2 leite ich regelmäßige Präventivkurse (Rückenfit Kurse) und schreibe dem Auftraggeber eine Stundenlohn Rechnung.
Im Studio übernehme ich eine regelmäßige Traingsbetreuung und kümmere mich um die Eingangschecks der Mitglieder ins Studio und schreibe auch hier dem Auftraggeber eine Stundenlohn Rechnung.
Ich weiss ich müsste genauere Details über meinen Steuerberater klären... ich möchte dennoch hier mal diese Frage in den Raum stellen und Eure Meinung dazu hören.
Kann ich auf die Rechnungen an die beiden Praxen und an das Studio ebenso den Steuerbefreiungssatz des UStG schreiben oder sollte ich eher nichts auf die Rechungen dieser Art schreiben und nur hoffen, dass ich nicht über die 17500 Euro Grenze hinaus Umsatzsteuerpflichte Umsätze erziele?
Gruss Bernado
				
			Ich arbeite seit September 2008 als FREIER MITARBEITER für 4 Auftraggeber. Zwei dieser Auftraggeber sind Physiotherapie Praxen und einer ist ein Fitness-Studio angemeldet als GmbH. Als vierter Auftraggeber sehe ich hier und da noch ein paar Hausbesuchspatienten die ich mit Privatrezepten behandle.
Nun bin ich soweit informiert, dass Physiotherapeutische Leistungen nach §4Nr.14 UStG von der Umsatzseteur befreit sind. So schreibe ich auf die Rechnungen meiner Privaten Hausbesuchpatienten immer unter den Rechnungsbetrag diesen Satz...
"Steuerfreie Leistungen nach §4Nr.14 UStG"
Jetzt bin ich mir jedoch beim Schreiben der Rechungen an die Praxen und an das Studio nicht zu 100% sicher ob diese ebenso von der Steuer befreit sind.
Natürlich ist dies nun abhängig von der erbrachten Leistung an den jeweiligen Auftraggeber.
In der Praxis 1 arbeite ich ausschliesslich auf Kassenrezepte und schreib dem Auftraggaber eine 70/30 Rechnung.
In der Praxis 2 leite ich regelmäßige Präventivkurse (Rückenfit Kurse) und schreibe dem Auftraggeber eine Stundenlohn Rechnung.
Im Studio übernehme ich eine regelmäßige Traingsbetreuung und kümmere mich um die Eingangschecks der Mitglieder ins Studio und schreibe auch hier dem Auftraggeber eine Stundenlohn Rechnung.
Ich weiss ich müsste genauere Details über meinen Steuerberater klären... ich möchte dennoch hier mal diese Frage in den Raum stellen und Eure Meinung dazu hören.
Kann ich auf die Rechnungen an die beiden Praxen und an das Studio ebenso den Steuerbefreiungssatz des UStG schreiben oder sollte ich eher nichts auf die Rechungen dieser Art schreiben und nur hoffen, dass ich nicht über die 17500 Euro Grenze hinaus Umsatzsteuerpflichte Umsätze erziele?
Gruss Bernado

 
	