Sydney1009
New member
Hallo ihr Lieben,
ich habe eine kurze Frage:
Kurzversion:
ich habe eine Privatpatientin zu Hause auf KG-Rezept behandelt. Sie hat nicht gezahlt-ich habe einen Mahnbescheid geschickt nach mehrfacher Aufforderung meinerseits das Geld zu überweisen.
jetzt wirft sie mir auf einmal vor (obwohl ihr die Therapie immer gut gefallen hat und sie auch für beide Rezepte einen Behandlungsvertrag unterschrieben hat), dass ich sie nicht hätte behandeln dürfen, da sie eine neurologische Erkrankung hat und auf dem Rezept die Diagnose MS steht und ich keine neurologische Fortbildung habe. Ihre Krankenversicherung habe (deshalb) auch nicht bezahlt, was aber für mich relativ egal sein könnte, da sie ja den Vertrag mit mir hat und ich ihr im Vorfeld sogar geraten hatte, bei ihrer PKV nachzufragen, ob sie die Rechnung übernehmen würde, da ich keine eigene Praxis und somit auch keine Kassenzulassung habe.
Dies ist aber doch total unrelevant, da doch NUR "KG" verordnet wurde und NICHT "KG auf neurophysiologischer Basis" oder ??
Gibt es ein Gesetz, Richtlinie o.ä. , wo geschrieben steht, dass man mit erfolgreicher Ausbildung als Physiotherapeutin PKV Versicherte behandeln darf, wenn es sich nicht um eine Zertifikatsposition handelt....also dass ich in dem Fall Massage oder KG abrechnen darf ?!?
Die Sache geht jetzt vor Gericht und deshalb hoffe ich, dass ihr nützliche Infos für mich habt.
Liebe Dank schon einmal und viele Grüße aus Hamburg,
Sydney
ich habe eine kurze Frage:
Kurzversion:
ich habe eine Privatpatientin zu Hause auf KG-Rezept behandelt. Sie hat nicht gezahlt-ich habe einen Mahnbescheid geschickt nach mehrfacher Aufforderung meinerseits das Geld zu überweisen.
jetzt wirft sie mir auf einmal vor (obwohl ihr die Therapie immer gut gefallen hat und sie auch für beide Rezepte einen Behandlungsvertrag unterschrieben hat), dass ich sie nicht hätte behandeln dürfen, da sie eine neurologische Erkrankung hat und auf dem Rezept die Diagnose MS steht und ich keine neurologische Fortbildung habe. Ihre Krankenversicherung habe (deshalb) auch nicht bezahlt, was aber für mich relativ egal sein könnte, da sie ja den Vertrag mit mir hat und ich ihr im Vorfeld sogar geraten hatte, bei ihrer PKV nachzufragen, ob sie die Rechnung übernehmen würde, da ich keine eigene Praxis und somit auch keine Kassenzulassung habe.
Dies ist aber doch total unrelevant, da doch NUR "KG" verordnet wurde und NICHT "KG auf neurophysiologischer Basis" oder ??
Gibt es ein Gesetz, Richtlinie o.ä. , wo geschrieben steht, dass man mit erfolgreicher Ausbildung als Physiotherapeutin PKV Versicherte behandeln darf, wenn es sich nicht um eine Zertifikatsposition handelt....also dass ich in dem Fall Massage oder KG abrechnen darf ?!?
Die Sache geht jetzt vor Gericht und deshalb hoffe ich, dass ihr nützliche Infos für mich habt.
Liebe Dank schon einmal und viele Grüße aus Hamburg,
Sydney