Hallo Siggi,
du meinst bestimmt detonisierende Maßnahen! (Muskelspannungssenkende Maßnahmen wie z.B. Massagen, Heißluft, heiße Rolle etc.)
Zu deiner komatösen Steltochter:
Liegen neurologische Erkrankungen zu Grunde, müsen spezielle Beh. durchgeführt werden. Dies sind Beh. die spezielle Kenntnisse und Ausbildungen erfordern. In der Regel sind dies Zusatzausbildungen wie z.b. Bobath, können jedoch von gut ausgebildeten Physiotherapeuten ohne Zusatzausbildung gleichwohl durchgeführt werden!
Hat das Pflegepersonal eine gleichqualifizierte, kassenabnrechnungs/- u. zugelassene Ausbildung, kann dies ebenfalls eingesetzt werden. Ich kenne jedoch niemanden der eine Bobathausbildung hätte!
Sind im Tagessatz (Vertrag prüfen lassen) Krankengymnastik enthalten, so ist dies nach "ärztlicher" Verordnung zu veranlassen! Und nicht nach gut dünken Geschieht dies nicht, ist dies:
a. eine Vertragsverletzung
b. vorsätzliche Körperverletzung
c. Leistungsversagen
d. Kassenabrechnungsbetrug
e. Verletzung der Fürsorgepflicht
um nur die wichtigsten Punkte zu klären, die strafrechtliche Relevanz haben!!!
Hohe Fehlzeiten sind keine Entschuldigung, hier ist unverzüglich für qualifizierten Ersatz zu sorgen! Das Wohl und die Genesung von Schutzbefohlenen ist erste Priorität. Die Gesetzgebung hat dies ausdrücklich geregelt!
Es wäre für mich wichtig zu wissen, ob die (auch wg. langem Ausfall eines anderen Therapeuten) jetzt anstelle von KG durchgeführten detonisierenden Maßnahmen zur Vorbereitung zum Schienentragen (an den Beinen) zu KG gerechnet werden und diese ersetzen können?
Diese Frage ist klar mit "NEIN" zu beantworten, da die Rezeptierung auf KG verweist! Hier ist von dir zu klären bzw. von der Heimleitung erklären lassen:
- wer führt die Maßnahmen durch? (Qualifikation)
- wer hat diese Maßnahmen angeordnet? (der Arzt sicher nicht)
- wo werden die Leistungen die nicht durch einen Physio erbracht werden abgerechnet? (Patientendokumentation prüfen, da ich hier vermute, dass über den nicht anwesenden Physio Leistungen abgerechnet werden, die erbracht wurden)
Zusatz: Wer hat die Vormundschaft? Wenn bei dir = Einsicht in Patientenakte erlaubt!
Andauernd müssen die Schienen geändert werden, weshalb die Maßnahmen wieder von vorne beginnen und die KG entfällt.
Du hast das Recht zu veranlassen, die KG von einem am Ort ansässigen (muss nicht vom Ort sein), externen Physiotherapeuten (mit Zusatzausbildung Bobath) durchführen zu lassen! ((Leistungsversagen der Heimleitung)) Diese Leistung ist mit dem Arzt und der Krankenkasse abzustimmen, in der Regel gibt es keine Probleme. Stellt sich die Heimleitung quer, Anwalt einschalten. Hier nicht warten, jeder Tag den deine Stieftochter nicht behandelt wird, wirft sie um Wochen und Monate zurück.
Stelle fest, welches Unternehmen die Versorgung mit den Schienen übenommen hat, kläre dort ab, welche Maßnahmen sinnvoll zur Versorgung sind und welchen Zweck sie beinhalten!
Ich finde es unmöglich was da passiert, besteht sie Möglichkeit eines Pflegeortwechsels so kann ich dies nur anraten!
Gruß Cortex
P.S. Wäre nett, wenn wir über den weiteren Verlauf in Kenntnis gesetzt würden. Nicht aus Neugierde sondern aus Interesse! Danke...