demnächst erlaubt? Physio ohne Rezept
Das ist doch mal eine ganz unvermutete Wendung in der Rechtsprechung:
In Rheinland-Pfalz hat ein Physio in zweiter Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht die Erlaubnis erstritten physiotherapeutische Behandlungen ohne ärztliche Verordnung, und ohne die Heilpraktikerprüfung abgelegt zu haben, durchführen zu können.
Besonders prickelnd ist ein Auszug aus der Urteilsbegründung:
"Mit der Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“ verbinden sich nämlich Vorstellungen, deren Übertragung auf den Absolventen einer qualifizierten heilkundlichen Berufsausbildung (gemeint ist die Physiotherapie) diskriminierend sein kann, sodass es gerechtfertigt erscheint, den Titelführungszwang (gemeint ist der Titel Heilpraktiker) jedenfalls insoweit zu lockern. (...) In Anbetracht dieser Sachlage ist es den Klägern nicht zuzumuten, Irritationen über ihr berufliches Tätigkeitsfeld Vorschub zu leisten, indem sie die Berufsbezeichnung Heilpraktiker zu den schon bisher geführten Berufsbezeichnungen nach § 1 MPhG hinzufügen oder aber letztere gänzlich verschweigen."
Ich persönlich musste laut lachen: den Titel "Heilraktiker" als dikriminierend für Physios zu sehen. Endlich las ich mal schwarz auf weiß, was ich seit Jahren denke.
Allgemeiner Juble sollte sich jedoch vorerst in Grenzen halten. Diese Erlaubnis gilt vorerst nur für den klagenden Physio, und ist nicht auf andere Bundesländer übertragbar. Aber es lässt immerhin Hoffung aufkeimen...
www.physio.de/php/meldung.php3?id=6272
www.physio.de/physio/bill-urteil.php
www.zvk.org/s/content.php?area=109&sub=190&det=191&news_id=3313
Gruß von susn
Das ist doch mal eine ganz unvermutete Wendung in der Rechtsprechung:
In Rheinland-Pfalz hat ein Physio in zweiter Instanz vor dem Oberverwaltungsgericht die Erlaubnis erstritten physiotherapeutische Behandlungen ohne ärztliche Verordnung, und ohne die Heilpraktikerprüfung abgelegt zu haben, durchführen zu können.
Besonders prickelnd ist ein Auszug aus der Urteilsbegründung:
"Mit der Berufsbezeichnung „Heilpraktiker“ verbinden sich nämlich Vorstellungen, deren Übertragung auf den Absolventen einer qualifizierten heilkundlichen Berufsausbildung (gemeint ist die Physiotherapie) diskriminierend sein kann, sodass es gerechtfertigt erscheint, den Titelführungszwang (gemeint ist der Titel Heilpraktiker) jedenfalls insoweit zu lockern. (...) In Anbetracht dieser Sachlage ist es den Klägern nicht zuzumuten, Irritationen über ihr berufliches Tätigkeitsfeld Vorschub zu leisten, indem sie die Berufsbezeichnung Heilpraktiker zu den schon bisher geführten Berufsbezeichnungen nach § 1 MPhG hinzufügen oder aber letztere gänzlich verschweigen."
Ich persönlich musste laut lachen: den Titel "Heilraktiker" als dikriminierend für Physios zu sehen. Endlich las ich mal schwarz auf weiß, was ich seit Jahren denke.
Allgemeiner Juble sollte sich jedoch vorerst in Grenzen halten. Diese Erlaubnis gilt vorerst nur für den klagenden Physio, und ist nicht auf andere Bundesländer übertragbar. Aber es lässt immerhin Hoffung aufkeimen...
www.physio.de/php/meldung.php3?id=6272
www.physio.de/physio/bill-urteil.php
www.zvk.org/s/content.php?area=109&sub=190&det=191&news_id=3313
Gruß von susn