Liebe Alexa,
die Antwort meiner Kollegin kann ich so nicht stehenlassen.
Unabdingbar und nicht zu umgehen für die Freiberuflichkeit sind:
1. BfA Rentenversicherung (auch als freiberufliche KG bist du in der BfA pflichtversichert), Infos bekommst du direkt bei der BfA in Deinem Heimatort, bzw. der nächst größeren Stadt = beitragspflichtig
2. Berufshaftpflichtversicherung (da gibt es jede Menge Anbieter, z.B. NAV - Ärtzeversicherung) = beitragspflichtig
3. Pflegeversicherung (falls du aus der gesetzlichen KV raus willst und dich nicht sofort privat KV versichern willst) = beitragspflichtig
4. Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (22089 Hamburg, Pappelallee 35-37) = beitragspflichtig
5. Meldung beim Gesundheitsamt (da reicht es anzumelden ab welchem Zeitpunkt du in welcher Praxis freiberuflich arbeiten willst) = beitragsfrei
6. Meldung beim Finanzamt
Alle Meldungen müssen schriftlich gemacht werden. Der ZVK kann dir da eine Reihe an Unterlagen und Adressen zuschicken. Eventuell kann dir auch das Arbeitsmat hilfreiche Infos (ich-AG) geben.
Um nicht scheinselbständig zu sein müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
0. !!! Mindestens 1/5 deines Einkommens müssen aus anderer Quelle erwirtschaftet werden !!!
1. keine Weisungsgebundenheit des Auftraggebers = Praxisinhabers
2. keine oder nur mindere Betriebseingliederung
3. keine persönliche Abhängigkeit vom Auftraggeber
4. keine weitreichenden Kontroll- und Mitspracherechte des Auftragsgebers
5. keine Berichtspflicht gegenüber dem Auftraggeber
6. Vorhandensein eigener Betriebsmittel
7. es darf keine Ausschließlichkeitsklausel geben (du darfst auch für andere Auftraggeber tätig sein)
8. eigenständiges Auftreten gegenüber den Kunden (eigene Visiten- und Terminkarten, eigenes Logo, ...
9. freie Preisgestaltung bei Privatpatienten
10. eigener Patientenstamm
11. Entlohnung als Umsatzbeteiligung
12. kein Netgeld bei Urlaub und Krankheit
13. keine Bewertung der Einkünfte durch die Finanzverwaltung als Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit
Ein Risiko ist die Freiberuflichkeit schon. Hast Du keine Patienten, hast du auch kein Einkommen.
Auf der anderen Seite wird ein Praxisinhaber auch Mitarbeiter entlassen wenn die Patientenanzahl nicht mehr aussreicht um alle Mitarbeiter zu beschäftigen. Du hast aber keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld wenn du nichts mehr zu tun hast. Deshalb empfehle ich dir auf jeden Fall monatlich Geld zurückzulegen um zwei oder drei Monate überbrücken zu können.
Die aversierten 80% Umsatzbeteiligung meiner Kollegin sind absolut nicht realistisch.
60 - 65% für Praxispatienten und 70 - 75% für Hausbesuche sind absolut gängig (ich kenne keine Praxis in der mehr gezahlt wird), d.h., dass du für 1 KG-Behandlung eines Kassenpatienten ca. 9 Euro, Privatpatient ca. 13 Euro bekommst. Die Freiberuflichkeit lohnt sich nur dann wenn du auch viel arbeitest. Mit 20 Stunden die Woche kannst du gerade mal deine Fixkosten decken (Versicherungen, Steuer, Fobis, etc.)!
Bedenke, dass du den Urlaub, die Feiertage, die Fobitage und die Krankheitstage und die abgesagten Patientenstunden nicht bezahlt bekommst. Von 365 Tagen im Jahr fallen 104 für Wochenende weg, ca. 10 Tage für Feiertage, ca. 30 Tage für Urlaub, etc...., d.h., dass nur noch ca. 220 Arbeitstage übrig bleiben.
Ich habe nie bereut in die Freiberuflichkeit und später in die Selbständigkeit gegangen zu sein.
Arbeiten muss man mehr wenn man mehr verdienen will und man hat auch eine Menge mehr an Sorgen. Aber man muss halt auch nicht mehr nach der Pfeife eines Chefs tanzen (hat ja auch eine Menge für sich).
Gruß von susn