danke erstmal für deine zeit und antwort !
könnte ich, als beispiel 30-32 h in dieser praxis arbeiten und weiter 6 h in einer anderen? würde das auch schon ausreichen?( ich hörte von 80%)
sind 60/40 als abrechnungssatz wirklich ok?
karina
Danke das du dich bedankt hast

das ist im Internet weiss jott nicht selbstverständlich, allerdings hattest du ja noch ne frage also will ich den Tag nicht vor dem Abend loben.
Also mein Wissenstand ist das du als Freier Mitarbeiter mehrere punkte erfüllen musst um nicht als scheinselbständig zu gelten.
1. Du darfst nicht mehr als 50% deiner Jahresarbeitskraft an einen Auftrag geber verbuchen. Wenn du 30h bei Praxis (a) arbeitest brauchst du mindestens noch einen weitere Auftraggeber bei dem du ebenfalls 30h in Rechnung stellst oder eben (b) (c) (d) also mehrere kleine so das du dann auch insgesamt wieder 30h hast.
2. Du darfst nicht in den normalen Arbeitsbetrieb der Praxis eingebunden sein, also wenn für dich Termine gemacht werden dann muss dir das in Rechnung gestellt werden, oder du macht deine Termine selber.
3. Du musst dich komplett selber Versichern
4. Du brauchst eine Steuernr. ganz so wie jeder andere Selbständig
5. Du stellst deinen Auftraggebern Rechnungen, wie hoch diese ausfallen ist verhandlungsbasis, 70-80% für dich Praxis/Hausbesuch ist schon ganz gut, mehr wirst du sicher nicht raushandeln können.
Wie gesagt ich hab die infos auch nur aus einem Buch, das ich vor 2 Jahren gelesen habe da waren wohl noch ein paar punkte drin die noch erfüllt sien wollen. Am besten du kaufst dir die Lektüre selbst, und überlegst dir gut ob du Selbständig arbeiten willst. Als FM bist du auf die Vollausgebuchten Praxen von denen du Aufträge bekommst zu 100% angewiesen, die werden dir nur die Arbeit geben die vom Hauseigenen Personal nicht geschaft werden können.
cu und viel Glück, Micha