zur Verdeutlichung des Problems hier mal eine Beispielrechnung.
In einem Jahr werden nur ca 193 Tage gearbeitet.:
365 Tage - 104 Tage Wochenende - 11 Feiertage - 5 Fobitage - 5 Krankheitstage - 25 Urlaubstage = 215 Tage – 10 Prozent Terminabsagen/nicht ausgelasteter Terminplan = 193 Tage pro Jahr = 16 Tage pro Monat, an denen Umsatz erzielt wird.
Bei einem 8-Stunden-Tag (40-Stunden-Woche) sind das ca. 128 Stunden pro Monat, an denen Umsatz erzielt wird.
Bei einem Behandlungstakt von 30 Minuten erzielst Du bei gesetzlich versicherten Patienten mit KG + MT ca. 31 Euro Umsatz pro Stunde x 128 Stunden = 3.988 Euro Umsatz pro Monat.
Ein Bruttolohn von 2.600 Euro pro Monat bedeutet für den Arbeitgeber ca. 3.200 Euro Lohnkosten (Bruttolohn + Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungen + Umlage U1 und U2).
So bleiben nach Abzug der Lohnkosten noch 788 Euro von dem erwirtschafteten Umsatz pro Monat übrig. Davon müssen bezahlt werden: Miete, Heizung, Wasser, Strom, Verbrauchsartikel (Öl, etc.), Telefon, Wäsche, Neuanschaffungen, Renovierungen, Putzfrau, Lohnabrechnung, Buchführung, etc. Und nicht zu vergessen die Rücklagen, die für längere Krankheit des Angestellten (länger als die berechneten 5 Tagen pro Jahr), evtl. Fobizuschüsse, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld gemacht werden müssen.
Eine kleinere Praxis mit nur wenigen Angestellten und mit 30minütigem Behandlungstakt wird sich also den von Dir gewünschten Bruttolohn absolut nicht leisten können.
Bei 20minütigem Behandlungstakt oder einer Praxis mit vielen Angestellten und sehr guter Auslastung sieht die Rechnung natürlich anders aus.
Du siehst, dass man die Frage der Gehaltshöhe nicht pauschal beantworten kann.
Gruß von susn