Hallo Erdbeer (lustiger Alias übrigens),
ein Heilpraktiker darf abrechnen was er will, aber keine Manuelle Therapie. Die darf man nämlich nur dann abrechnen wenn man einen entsprechenden Beruf erlernt hat wie Physiotherapeut oder Arzt. Der Heilpraktiker hat mit seiner Prüfung ja lediglich unter Beweis gestellt, dass er mit seinen Interventionen niemandem schadet. Es gibt weder den Beruf noch die Ausbildung zum HP. Daher bekommt ein HP auch keine Kassenzulassung. Alle HP-Leistungen basieren auf Leistungsvereinbarungen zwischen dem HP und dem Kunden (Patienten) die privat in Rechnung gestellt werden. Dass es mittlerweile viele therapeutisch an die Physiotherapie angeglichene Bereiche gibt ist zwar bedauerlich, läßt sich aber vor bestehender Gesetzeslage (hier darf mich Herr HH gerne korrigieren oder ergänzen?) nicht vermeiden.
Unabhängig davon gibt es aber in vielerlei Hinsicht sehr effektive synergistische Effekte zu physiotherapeutischen Maßnahmen, wie z.B. die Akkupunktur im Rahmen von Schmerztherapien etc., doch gilt auch hier, wie oben beschrieben, alles nur im Rahmen von Selbstzahlungen. Sollte ein Kollege also die Legitimation für solche ergänzenden Leistungen besitzen, kann er im Idealfall seinen Patienten in seiner PT-Praxis manualtherapeutisch behandeln und ihn im Anschluss in seine (räumlich und optisch klar abgegrenzte) HP-Praxis zur Akkupunktur bitten. Dann kann er die MT abrechnen und alles andere dem Patienten privat in Rechnung stellen.
Ach ja, die Voraussetzung zur MT-Ausbildung ist eine abgeschlossene PT-Ausbildung, in der Regel mit zweijähriger Berufserfahrung oder (wie bei der Deutschen Gesellschaft für Manuelle Medizin) ein abgeschlossenes Medizinstudium. In wie weit diese Chriopraktik- oder Manuelle Manipulationskurse (oder wie sie auch immer bezeichnet werden) als seriöse Ausbildungsmaßnahme für HP´s zu werten sind, möchte ich an dieser Stelle unkommentiert lassen.
Beste Grüße,
Rudi