Hallo physissi,
mehr als diesen Beitrag kann ich z.Z. nich beisteuern:
Steuerbefreiung für Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung
Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2009 sieht eine Steuerbefreiung für Aufwendungen der Arbeitgeber zur betrieblichen Gesundheitsförderung vor. Für alle diejenigen, die in diesem Bereich tätig sind, wichtig zu wissen:
Konkret ist vorgesehen (siehe § 3 Nr. 34 EStG),
dass Sach- und Barleistungen bis zu € 500,- im Jahr steuerfrei bleiben, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer neben dem laufenden Gehalt in Form der Teilnahme an gesundheitsfördernden Maßnahmen gewährt.
Das ist somit auch für all diejenigen interessant, die neben ihren Therapie- und allgemeinen Präventionsangeboten, Maßnahmen aus dem Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung anbieten.
Der Entwurf der Vorschrift verweist hinsichtlich der Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit der Maßnahmen darauf, dass diese den Anforderungen der § 20 a) Abs. 1 i. V. m. § 20 Abs. 1 Satz 3 SGB V* genügen, aber damit nicht zwingend von den Krankenkassen anerkannt sein müssen.
Insbesondere Maßnahmen, die den Bewegungsapparat für arbeitsbedingte Belastungen stärken (Rückentraining u.ä.) würden danach zu den begünstigten Leistungen gehören.
Nach der Begründung des Gesetzentwurfs sollen auch Barleistungen (Zuschüsse) des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer für extern durchgeführte Maßnahmen unter die Steuerbefreiung fallen.
Zahlungen an Sportvereine und Fitnessstudios sind ausdrücklich nicht steuerbefreit.
Nach dem Gesetzentwurf soll diese Steuerbefreiung bereits zur Leistung des Arbeitgebers im Kalenderjahr 2008 anzuwenden sein.
MfG
Jürgen