Masseur: Selbständig oder Freiberufler?

w24

New member
Masseur: Selbständig oder Freiberufler?

Hallo.
Beim Ausfüllen der Einkommensteuererklärung stößt man auf 2 Beiblätter: "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" (Einzelunternehmer) und/ oder "Einkünfte aus selbständiger (freiberuflicher) Tätigkeit".
Wenn man selbständige/r Masseur/in ist, welches Beiblatt wäre auszufüllen?
(Ist man als Masseur/in ein Selbständiger? oder Freiberufler?)
LG
 
Der Beruf gehört zu den sog. "freien Berufen", also bist Du freiberuflich tätig - ob Du selbständig oder angestellt bist, müßtest Du selbst wissen;) - ich weiß das nicht!



Grüße von Mobby
 
antwort auf meine frage

hi

also es ging mir um die Selbständigkeit.
Meine Frage lautete, ob es da eine Unterscheidung von der Bezeichnung "Selbständiger" und "Freiberufler" gibt?
Muss man als Masseur/in, wenn man sich selbständig macht, eine Gewerbe-Anmeldung machen?

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Du bist Freiberufler und mußt Dich zwar beim Gewerbeamt anmelden, aber kein Gewerbe anmelden.

mfg: Jochen
 
antwort

nein ich will selber keine praxis eröffnen. ich will in einem massageinestitut arbeiten ..aber selbständig. das sind keine medizinischen, sondern Wellnessmassagen
 
du kannst als Selbstständiger ein Gewerbe betreiben oder einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen.

Gruß
GelsenPT
 
Zurück
Oben