Physiotherapie:Selbstständig machen während der Elternzeit

Leonie22

New member
Physiotherapie:Selbstständig machen während der Elternzeit

Hallo,

ich bin für die nächsten 3 Jahre in Elternzeit. Normalerweise bin ich fest angestellt als Physiotherapeutin in einer Praxis.
Jetzt hat der Zahnarzt aus dem Nachbarort mir angeboten mit ihm eine Kooperation einzugehen. D.h. ich behandel die Patienten vor und er kann danach arbeiten.

Jetzt zu meiner Frage:

wie stelle ich das am günstigsten an? Mir ist klar das ich nur Privatpatienten behandeln könnte weil ich ja keine Kassenzulassung habe.

- muss ich mich irgend wo anmelden oder reicht es wenn ich am Jahresende alles bei der Steuererklärung abgebe?
-muss ich mich extra versichern?
- muss ich der BG noch mal beitreten? bin ja schon als AN dort gemeldet.

Hoffe ihr könnt mir helfen und versteht meine Problematik. Wenn nicht einfach schreiben.

Gruß
Leonie
 
Hallo Leonie,
wenn alles so einfach wäre...
schau mal hier:
Steuernummer vom Finanzamt
Anmeldung bei der BGW ist Pflicht, denn Dein AG ist nicht für Dein "Privatvergnügen" zuständig
Berufshaftpflicht
Krankenversicherung - mußt Du mit Deiner KK besprechen
gesetzliche Rentenversicherung bei der BfA -Kommt auf das Zusatzeinkommen an, bis 400€ im Monat bzw 4800 € im Jahr sollte es gehen können ohne zusätzliche Beiträge
Gesundheitsamt (in einigen Bundesländern)
Einkommen wird auf das Elterngeld angerecht und was sagt Dein jetziger AG dazu???????????
MfG
JürgenK
 
Hi,

danke für deine Antwort.
Das wichtigste zuerst. Mein AG ist damit einverstanden weil ich einen langen Anfahrtsweg hab und es sich somit für mich nicht lohnt für ein paar Stunden dahin zu fahren. Dafür ist mein Kind (3 Monate) einfach noch zu klein.
Elterngeld bekomme ich nur ein Jahr und wäre ab nächstes Jahr dann sozusagen Geldfrei. Würde dann gerne ein paar Patienten privat behandeln mit dem Zahnarzt zusammen.
Hab mittlerweile auch noch ein wenig gelesen und bin nicht wirklich viel schlauer geworden.
Wennn ich es richtig verstehe brauche ich eine Steuernummer, die BG Beiträge, die Haftpflichtversicherung und könnte dann direkt anfangen zu behandeln? Mehr als 400 Euro werde ich in keinem Fall verdienen.Am Ende des Jahres werden dann die Einnahmen und Ausgaben über die Einkommenssteuer verrechnet.
Hab ich das so richtig verstanden?
 
Hallo,
soweit ok, da wäre dann nur noch die Frage, ob das Gesundheitsamt bei Dir auch gefragt sein will....ein kurzer Anruf reicht.
Schöne Zeit mit dem kl. Erdenbürger
JürgenK
 
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